
Für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main, ist seit dem 10. September 2026 der Entschädigungsfall festgestellt. Das hat die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) am selben Tag mitgeteilt; die Feststellung traf nach § 10 Absatz 1 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Zweigniederlassung der Bank Sepah mit Sitz in Teheran ist laut EdB der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen und der EdB zugeordnet. Damit greift für ihre Kunden der gesetzliche Schutz der Guthaben. Freiwillig geschützte Einlagen sind nach Angaben des Einlagensicherungsfonds im Bankenverband nicht betroffen.
Die Deckungssumme liegt nach § 8 Absatz 1 EinSiG bei 100.000 Euro je Einleger und Bank. Was der Schutz umfasst und wie er in Deutschland organisiert ist, erklärt die Begriffserklärung zur Sicherung von Bankguthaben des Finanzportals der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen.
Vor jeder Auszahlung steht die behördliche Feststellung des Entschädigungsfalls
Ein Entschädigungsfall tritt nach § 10 Absatz 1 EinSiG ein, wenn die Aufsicht feststellt, dass ein Kreditinstitut aus Gründen seiner Finanzlage vorerst keine fälligen Einlagen zurückzahlen kann und keine Aussicht auf Besserung besteht. Das zuständige Sicherungssystem muss die Ansprüche nach § 14 Absatz 3 EinSiG seit dem 1. Juni 2016 spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung erfüllen. Ein Antrag der Einleger ist dafür nicht nötig. Nach § 15 EinSiG kann die Erfüllung in bestimmten Fällen aufgeschoben oder ausgesetzt werden, etwa solange die Einlage restriktiven Maßnahmen unterliegt, die für Deutschland rechtlich verbindlich sind.
Die EdB weist darauf hin, dass die Dauer im Einzelfall auch von der Zahl der Kunden und der internen Organisation der Bank abhängt. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet, die Grenze von 100.000 Euro gilt je Kunde und Institut.
Bis zu 500.000 Euro sind vorübergehend geschützt, etwa nach einem Verkauf privat genutzter Wohnimmobilien oder bei Sozialleistungen und Abfindungen
Für vorübergehend hohe Guthaben sieht § 8 Absatz 2 EinSiG eine Deckungssumme von bis zu 500.000 Euro vor. Dazu zählen Beträge aus dem Verkauf privat genutzter Wohnimmobilien und Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen und an Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Entlassung, Geburt, Krankheit oder Tod geknüpft sind. Der Schutz gilt, wenn der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach der Gutschrift eintritt.
Den höheren Anspruch macht der Einleger nach § 8 Absatz 5 EinSiG gesondert schriftlich und mit Nachweisen glaubhaft. Solche Beträge sind laut § 14 Absatz 3 EinSiG binnen sieben Arbeitstagen nach Zugang dieser Anmeldung zu entschädigen. Gerade hier erlaubt § 15 Absatz 2 EinSiG aber einen Aufschub; dann ist binnen angemessener Frist zu entschädigen.
Nicht jedes Guthaben gehört dem, auf dessen Namen das Konto läuft. Bei Treuhandkonten verwaltet ein Kontoinhaber Geld für einen Dritten; die Grundlagen liefert eine Erklärung der Funktionsweise von Treuhandkonten auf dem Finanzportal.
Die Richtlinie (EU) 2026/804 verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Schutz der Einlagen bis Mai 2028 anzupassen
Parlament und Rat der EU haben die Richtlinie (EU) 2026/804 am 30. März 2026 unterzeichnet, im Amtsblatt erschien sie am 20. April 2026. Sie ändert die Richtlinie 2014/49/EU über Sicherungssysteme für Einlagen. Nach ihrem Artikel 3 wenden die Mitgliedstaaten die Umsetzungsvorschriften grundsätzlich ab dem 11. Mai 2028 an, einzelne Vorschriften zu Präventivmaßnahmen der Sicherungssysteme ab dem 11. Mai 2029. Neu sind vor allem die Beträge für zeitweilig hohe Guthaben und eine Höchstfrist von 20 Arbeitstagen für deren Erstattung. Wichtig sind folgende Artikel der Richtlinie 2014/49/EU in neuer Fassung:
Nach Artikel 6 Absatz 2 müssen die Mitgliedstaaten zeitweilig hohe Guthaben sechs Monate lang zusätzlich zu 100.000 Euro mit mindestens 500.000 Euro schützen. Für Einlagen aus privaten Wohnimmobiliengeschäften natürlicher Personen nennt die Richtlinie einen Höchstbetrag von 2,5 Millionen Euro.
Die Europäische Kommission prüft die Beträge laut Artikel 6 Absatz 6 regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre.
Darf ein Kontoinhaber nicht uneingeschränkt über das Guthaben verfügen, ist nach Artikel 7 Absatz 3 der uneingeschränkt Nutzungsberechtigte gesichert, sofern er vor der Feststellung bekannt ist oder ermittelt werden kann.
Die Sicherungssysteme stellen die Erstattung laut Artikel 8 Absatz 1 binnen sieben Arbeitstagen bereit. Für Beträge über 100.000 Euro aus zeitweilig hohen Guthaben erlaubt Absatz 3 höchstens 20 Arbeitstage nach Eingang aller Unterlagen.
Die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten. In Deutschland wirken die Änderungen erst, wenn der Gesetzgeber das EinSiG entsprechend angepasst hat.
Sparer prüfen am besten, welcher Sicherung ihre Bank angehört
Die EdB ist nach eigenen Angaben für die privaten Banken in Deutschland zuständig und veröffentlicht auf ihrer Website eine Liste der ihr zugeordneten Institute. Wer nach dem Weltspartag 2026 Tages- oder Festgeld anlegt, kann Guthaben oberhalb von 100.000 Euro auf mehrere Institute verteilen. Deutschland muss die neuen EU-Regeln bis zum 11. Mai 2028 in deutsches Recht umsetzen.
„Der gesetzliche Schutz wirkt, weil er auf keinen Antrag und keine Kulanz wartet. Wer größere Summen parkt, etwa nach einem Hausverkauf, sollte aber die Belege griffbereit haben. Ohne Nachweis gilt im Ernstfall für den gesetzlichen Anspruch nur die Grenze von 100.000 Euro“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Die vorstehenden Angaben zur Einlagensicherung geben eine allgemeine Information nach den am 23. September 2026 abgerufenen Normtexten wieder und sind keine Rechtsberatung. Grundlage sind das Einlagensicherungsgesetz in der bei gesetze-im-internet veröffentlichten Fassung sowie die Richtlinie 2014/49/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2026/804. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2026/804 gelten für Einleger bis zur Umsetzung in deutsches Recht nicht unmittelbar.
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.