
Bei der Förderung der Elektromobilität für private Haushalte setzt die Koalition künftig ausdrücklich auf Leasing. „Die geplante Förderung soll explizit sowohl den Kauf als auch das Leasing von Neufahrzeugen umfassen. Das ist ein zentraler Hebel, um den Umstieg auf Elektromobilität in breiten Bevölkerungsgruppen voranzubringen“, begrüßt Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL, den Koalitionsbeschluss. Bereits heute werden über 60 Prozent der neuzugelassenen Autos über Leasing finanziert. „Die Förderung von E-Fahrzeugen durch Leasing ermöglicht Mobilität auch für einkommensschwächere Haushalte und stärkt die Teilhabe an Umweltzielen. Zusätzlich reduziert Leasing vermeintliche Technologierisiken.“
Das geplante Programm richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 80.000 Euro. Die Zuschüsse sollen sowohl für den Neukauf als auch für das Leasing von Elektrofahrzeugen gelten. Niedrigere Einkommen erhalten höhere Fördersätze, für Familien mit Kindern sind zusätzliche Beträge vorgesehen. Ab 2026 soll die Unterstützung auf junge Gebrauchtwagen ausgeweitet werden.
Im Unternehmensbereich sieht der BDL dagegen weiterhin Nachholbedarf. Beim Investitionsbooster für Unternehmensflotten wurde Leasing nicht einbezogen. „Das bremst Investitionen und erschwert Modernisierungsvorhaben, besonders im Mittelstand“, kritisiert Dr. Conen.
Staatliche Prüfpflicht statt Bürokratie-Verlagerung
Kritisch blickt der BDL auf die geplante Umsetzung der sozialen Staffelung. „Die Prüfung der Einkommensgrenzen darf nicht auf Leasing-Gesellschaften übertragen werden, dies führt zu enormen Bürokratie- und Verwaltungsaufkommen der mittelständisch geprägten Leasing-Branche. Eine solche Verlagerung würde Verfahren verlangsamen und zu Haftungsrisiken führen“, warnt die Hauptgeschäftsführerin. Vielmehr sei es die Aufgabe des Fördergebers, die Einkommensverhältnisse der Antragsteller schnell, unbürokratisch und rechtssicher zu prüfen. Der BDL setzt sich daher für ein staatliches, digital organisiertes Prüfverfahren ein.
Gebrauchtwagen-Leasing: Der Schlüssel zur breiten Masse
„Für ein Gelingen der Mobilitätswende ist die von Bundesumweltminister Schneider geplante Ausweitung auf junge Gebrauchtwagen im kommenden Jahr ein wichtiger Schritt“, ergänzt die Hauptgeschäftsführerin. Rückläufer aus dem Leasing sind technisch modern und deutlich günstiger als Neuwagen. Sie eröffnen preissensiblen Haushalten einen realistischen Einstieg in die Elektromobilität. „Damit die Förderung ihre volle Wirkung entfalten kann, sollten auch hier Leasing-Modelle für junge Gebrauchtwagen ausdrücklich einbezogen werden.“
Ladeinfrastruktur ausweiten und Ladestrompreise transparent gestalten
Weiterhin bleibt eine verlässliche, lückenlose Ladeinfrastruktur unverzichtbar für eine erfolgreiche Antriebswende. Gleichzeitig entwickeln sich die Preise an vielen öffentlichen Ladesäulen nicht im Gleichlauf mit den sinkenden Marktpreisen für Strom. Diese Preisstarrheit belastet die Akzeptanz. Der BDL fordert deshalb eine stärkere wettbewerbliche Kontrolle der Preisbildung und mehr Transparenz nach dem Vorbild des Kraftstoffmarkts. Dr. Conen: „Überhöhte Margen an der Ladesäule konterkarieren jede Prämie und schrecken Verbraucher ab.“
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