Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Was bei der Übertragung einer Immobilie nach geltendem Recht zu prüfen ist

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat für den 12. Oktober 2026 eine mündliche Verhandlung über einen Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung angesetzt (Az. 1 BvF 1/23). Angegriffen sind die Bewertung von Grundbesitz (§ 12 Abs. 3 ErbStG), die persönlichen Freibeträge (§ 16 Abs. 1 ErbStG) und die Steuersätze (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Bayern hält die Vorschriften unter anderem für verfassungswidrig, weil Freibeträge und Steuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst worden seien und die Freibeträge das regional unterschiedliche Niveau der Immobilienpreise nicht berücksichtigten. Wann und wie das Gericht entscheidet, ist offen.

Bis dahin gilt das bestehende Recht. Der Steuerberater Florian Enders aus Liederbach berät Familien bei der Übertragung von Vermögen und nennt vier Punkte, die bei einer Immobilie unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu klären sind.

Der Freibetrag: Ein Kind erwirbt von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG); frühere Geldgeschenke zählen also mit.

Die Grunderwerbsteuer: Der Erwerb eines Grundstücks durch Kinder ist davon ausgenommen (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

Das Pflegerisiko: Kann der Schenker später seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann er das Geschenk zurückfordern (§ 528 Abs. 1 BGB). Ausgeschlossen ist das erst, wenn bei Eintritt der Bedürftigkeit seit der Übertragung zehn Jahre verstrichen sind (§ 529 Abs. 1 BGB).

Die Geschwister: Für den Pflichtteil zählt eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall voll und in jedem weiteren Jahr um ein Zehntel weniger; nach zehn Jahren bleibt sie unberücksichtigt (§ 2325 Abs. 3 BGB). Ein notariell beurkundeter Verzicht der Geschwister auf ihren Pflichtteil (§§ 2346 Abs. 2, 2348 BGB) schafft Klarheit, setzt aber ihre Mitwirkung voraus.

Beiträge zu Kosten, Wohnrecht, Pflegefrist und Pflichtteil bei der Übertragung eines Hauses hat Florian Enders unter florian-enders.de/themen/haus-ueberschreiben zusammengestellt.