„Erziehungsgehalt“ kann Altersarmut verhindern

„Erziehungsgehalt“ kann Altersarmut verhindern
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP – die Naturschutzpartei)
 

(Würzburg) – Mit ihrem Vorschlag zur Einführung eines „Erziehungsgehalts“ erweitert die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) die aktuell laufende Debatte zur Reform der Rente um eine wesentliche Komponente. Statt mit Floskeln wie „Mütterrente“ falsche Hoffnungen zu provozieren, fordert die ÖDP, „für Mütter und Väter, die Kinder auf ihrem Weg ins Leben begleiten, aus Paritätsgründen eine finanzielle Anerkennung ihrer Arbeitsleistung“. „Das würde dazu führen, dass Eltern im Alter eine Rente bekommen, die ihrer Lebensleistung tatsächlich entspricht“, betonen Mitglieder des Bundesarbeitskreises Familie und Soziales (BAK) der Partei.

Im aktuellen Rentensystem werden, so die ÖDP-Expertinnen und -experten, jene Menschen finanziell bestraft, die für den Nachwuchs sorgen, der später die Renten für die ältere Generation erwirtschaftet. Der sogenannte „Generationenvertrag“ werde mit der realen Situation ad absurdum geführt – mit schlimmen Konsequenzen: 41 Prozent der männlichen Altersrentner bekommen weniger als 1.200 Euro pro Monat Rente – bei Frauen sind es sogar 77 Prozent. Weniger als 600 Euro Rente bekommen 33 Prozent der Rentnerinnen. Bei den Männern: 18 Prozent.

Grund genug für die Ökodemokraten, das System – für alle Menschen im Land – zu verbessern. Denn es waren vor allem Frauen, welche die Fürsorgearbeiten übernommen haben: Begleitung und Erziehung der Kinder, die Pflege der alten oder aus anderen Gründen hilfsbedürftigen Angehörigen. Selbst berufstätige Frauen haben oft viele Jahre in Teilzeit gearbeitet, häufig in schlechter bezahlten „Frauenberufen“. „Das rächt sich im Rentenalter“, betont Ute Hermann vom BAK der ÖDP.

Bis sich die Erkenntnis, dass Eltern im Alter eine Rente bekommen, die ihrer Lebensleistung tatsächlich entsprich, als Mehrheitsmeinung etabliert, schlägt die ÖDP vor, Kindererziehungs- und Pflegezeiten um der Gerechtigkeit willen bei den Rentenpunkten wie Zeiten in Erwerbsarbeit zu behandeln.