EU-Regulierung EMIR: Unternehmen müssen 
Derivate-Kontrakte ab 12. Februar 2014 an ein zentrales Register 
melden / Prüfungspflicht für bestimmte Unternehmen / Immenser Aufwand
und hohe Kosten damit verbunden
   Unternehmen, die Derivate einsetzen, müssen sich beeilen: Ab dem 
12. Februar 2014 gilt eine Meldepflicht für den Einsatz von Derivaten
an ein Transaktionsregister. Diese Regelung gilt auch für Derivate, 
die an Börsen gehandelt werden. Das ist ein Teil der EU-Verordnung 
European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Mit EMIR will die 
EU den Handel mit Derivaten besser kontrollieren und somit 
systemische Risiken im Derivatemarkt eindämmen. EMIR sieht zudem 
strenge Regeln für den außerbörslichen OTC-Handel (Over The Counter) 
von Derivaten vor. Ab einer bestimmten Grenze besteht für die 
Unternehmen eine Clearingpflicht, zudem müssen sie für den 
außerbörslichen Handel mit Derivaten ein eigenes Risikomanagement 
installieren. Die Beachtung der EMIR durch Unternehmen ist dem 
deutschen Gesetzgeber wichtig. Daher wurde in Deutschland ein 
EMIR-Ausführungsgesetz erlassen. Demnach unterliegen bestimmte  
Unternehmen zudem einer Prüfungspflicht: Sie müssen sich von einem 
Wirtschaftsprüfer bescheinigen lassen, dass sie die Vorgaben von EMIR
einhalten. Ergeben sich nach dieser Prüfung Mängel, so ist die BaFin 
zu unterrichten.
   „EMIR bedeutet einen starken Eingriff in die 
Absicherungsstrategien von Unternehmen“, sagt PwC-Partner und 
EMIR-Experte Thomas Schräder. „Wenn Unternehmen Risiken bei 
Rohstoffen, Zinsen oder Währungen mit Derivaten absichern wollen, 
kommen in Zukunft höhere Kosten auf sie zu. Einige haben die Brisanz 
noch nicht erkannt. Doch Unternehmen sollten die Vorgaben ernst 
nehmen und so schnell wie möglich umsetzen. Denn andernfalls drohen 
Meldungen an die BaFin und ggfls. hohe Bußgelder.“
   Ein Großteil der Unternehmen ist von der neuen Regulierung 
betroffen: Nach aktuellen Untersuchungen setzen 80 Prozent der 
Unternehmen in Deutschland Derivate ein, um Risiken abzusichern. Bei 
den Großunternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 100 Millionen
Euro wird die Zahl sogar auf 95 Prozent geschätzt. Derivate sind ein 
beliebtes Instrument, um das Risiko von steigenden Rohstoffpreisen, 
schwankenden Währungen oder Zinsanstiegen abzusichern. Die 
Meldepflicht an das Transaktionsregister besteht immer dann, wenn 
Unternehmen einen Derivatekontrakt abschließen, ändern oder vorzeitig
beenden. „Unternehmen müssen Prozesse einführen und 
Verantwortlichkeiten neu regeln, IT Systeme anpassen und 
Steuerungsansätze im Umgang mit Kredit-, Zins-, Währungs- und 
Rohstoffpreisrisiken hinterfragen“, sagt Schräder.
   In Zukunft müssen Unternehmen nicht nur eine generelle 
Meldepflicht bei Derivaten beachten. Wenn sie Derivate außerbörslich 
im OTC-Handel einsetzen, müssen sie ihr bestehendes Risikomanagement 
anpassen und durch EMIR fest vorgeschriebene 
Risikominderungstechniken installieren. Unter Umständen gilt auch 
eine Clearingpflicht. Dabei definiert EMIR fünf Derivateklassen mit 
Schwellenwerten von einer und drei Milliarden Euro. Wenn der 
Nominalwert der Derivate den relevanten Schwellenwert überschreitet, 
darf das Unternehmen das Geschäft nur noch über eine zentrale 
Gegenpartei abwickeln. Falls das nicht möglich ist, müssen 
Unternehmen bei ihrer Bank Sicherheiten hinterlegen. „Das bedeutet 
für Unternehmen hohe Kosten und hat mögliche Ein- und 
Nachschusspflichten zur Folge“, erklärt Schräder. Wenn Unternehmen 
stets nachweisen können, dass sie mit dem Einsatz von Derivaten 
ausdrücklich ihre Risiken reduzieren, entfällt diese Regelung zur 
Clearingpflicht zwar. Aber die Beachtung der Melde- und 
Risikomanagementpflicht bleibt auch dann gegeben.
   Die Beachtung der EU-Verordnung EMIR durch Unternehmen ist dem 
deutschen Gesetzgeber wichtig und soll daher zukünftig eng überwacht 
werden. Nach dem deutschen EMIR-Ausführungsgesetz gilt für mittlere 
und große Kapitalgesellschaften sowie für haftungsbeschränkte 
Personenhandelsgesellschaften eine Prüfungspflicht. Sie müssen sich 
jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigen 
lassen, dass sie die EMIR-Vorgaben einhalten. Diese Pflicht greift 
immer dann, wenn das Unternehmen mit konzernexternen 
Geschäftspartnern im Geschäftsjahr 100 OTC-Derivatekontrakte 
abgeschlossen hat oder das Nominalvolumen dieser Derivate die Grenze 
von 100 Millionen Euro überschreitet. „Die Umsetzung der 
EMIR-Pflichten in der Praxis ist alles andere als trivial. Der Wille 
des Regulierers ist nicht immer eindeutig zu verstehen. Zudem müssen 
viele und komplexe Änderungen im Umgang mit Derivaten und 
Geschäftspartnern vorgenommen werden. Unternehmen müssen sich die 
EMIR Bescheinigung hart erarbeiten“, sagt Schräder.
   Mit den strengen Auflagen steigen die Kosten für die Absicherung 
von unternehmerischen Risiken mit OTC-Derivaten. In der Konsequenz 
wird das zu einer sinkenden Liquidität im Handel mit diesen 
Instrumenten führen. „Wenn Unternehmen also in Zukunft mit 
maßgeschneiderten OTC-Derivaten ihre unternehmerischen Risiken 
reduzieren wollen, müssen sie dafür mit höheren Kosten rechnen“, sagt
Schräder. Er rechnet damit, dass in Zukunft vermehrt standardisierte 
Derivate, die an Börsen gehandelt werden, zum Einsatz kommen. Damit 
bedeutet EMIR einen starken Eingriff in die Abläufe und die 
Sicherungsstrategien von Unternehmen.
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