Ein Großteil der etwa 220 Millionen 
Beschäftigten in der Europäischen Union ist abhängig von der 
effektiven Vermarktung der von ihnen hergestellten Waren und 
erbrachten Dienstleistungen. Der aktuelle Verhandlungsstand der 
europäischen Datenschutzreform in Brüssel lässt befürchten, dass 
bewährte Vermarktungswege durch bürokratische Überregulierung 
unangemessen eingeengt werden. Das Statistische Bundesamt hat die 
Auswirkungen einiger Regelungen untersucht und schätzt, dass die 
deutsche Industrie bereits im ersten Jahr mit etwa EUR 1,5 Milliarden
an zusätzlichen Kosten belastet werden wird, zuzüglich laufender 
Kosten pro Jahr nach der Umstellung von EUR 1 Milliarde. Dies 
berichtete gestern z.B. die Süddeutsche Zeitung. Der Deutsche 
Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) fordert mehr Augenmaß bei der 
Reform des Europäischen Datenschutzrechts.
   Die Justiz- und Innenminister im Rat der Europäischen Union wollen
am 15./16. Juni 2015 ihre Positionen zur Reform der europäischen 
Datenschutzreform weitgehend abstimmen, um anschließend Verhandlungen
mit dem Europäischen Parlament aufnehmen zu können.  Zur Vorbereitung
der Ratssitzung werden zwischen den Mitgliedstaaten Kompromisse 
verhandelt, die erhebliche Folgen für die europäische Wirtschaft mit 
sich bringen können. Aus Sicht des Marketings stehen besonders die 
künftigen Möglichkeiten zur effektiven Ansprache von Bestandskunden 
und potentiellen Neukunden im Fokus.
   Je nach Ausgang der Verhandlungen im Rat sind im Vergleich zur 
geltenden Rechtslage in Deutschland insbesondere folgende 
Einschränkungen bei der Neukundengewinnung zu befürchten:
   1. Anschriften aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen dürfen 
nicht verwendet werden.
   2. Die Möglichkeit der sinnvollen Auswahl von Anschriften zum 
Zwecke der Zusendung maßgeschneiderter Angebote wird eingeschränkt.
   3. Unternehmen dürfen keine Anschriften mit anderen Unternehmen 
austauschen.
   4. Es wird keine ausreichende Flexibilität für die Werbung 
zwischen Unternehmen geben.
   5. Spendenorganisationen werden keine Anschriften für 
Spendenwerbung austauschen dürfen.
   6. Bevor Adressen für eine Werbung ausgewählt werden, sind die 
Adressaten hiervon und über ihr Widerspruchsrecht zu informieren, 
selbst wenn sie für die Aussendung von Werbematerial nicht ausgewählt
werden.
   Solche strikten Verbote können nur durch Einwilligungen überwunden
werden. Diese einzuholen, ist in der Praxis jedoch praktisch 
unmöglich. Unter diesen Einschränkungen würden besonders 
mittelständische Unternehmen leiden. Sie können die geplanten hohen 
bürokratischen Hindernisse kaum bewältigen. Ohne effektive 
Möglichkeiten der Bewerbung von Neukunden bleibt den kleineren und 
mittleren Unternehmen der europäische Markt verschlossen. Sie müssen 
um ihre Existenz bangen und können keinen Beitrag zum 
Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union leisten. Es ist deshalb
von großer Bedeutung für den Erfolg der Europäischen Union, dass in 
Brüssel angemessene Regeln zum Datenschutz geschaffen werden. Nach 
geltendem deutschen Recht ist es zulässig, die Anschriften von 
potentiellen Neukunden nach sinnvollen Kriterien auszuwählen und 
ihnen maßgeschneiderte Angebote zuzusenden. Unternehmen dürfen dafür 
auch Anschriften aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen 
verwenden. Für Werbung zwischen Unternehmen und für Spendenwerbung 
wird ein angemessener Spielraum eröffnet. Außerdem dürfen Unternehmen
die Werbung anderer Unternehmen versenden und Anschriften 
austauschen.
   Gleichzeitig wird den Bedürfnissen des Datenschutzes in 
Deutschland in hohem Maße Rechnung getragen. Es gelten ausreichende 
Transparenzpflichten und ein ständiges Widerspruchrecht der 
Adressaten. Außerdem werden elektronische Werbeformen (E-Mail, 
Telefax oder Telefon) eingeschränkt. Im Internet ist die Verwendung 
pseudonymisierter Daten vorgeschrieben. Besonders sensible 
Verbraucherprofile dürfen nur mit Einwilligung zu Werbezwecken 
verarbeitet werden.
   „Das in Deutschland über viele Jahre entwickelte Gleichgewicht 
zwischen einem hohen Datenschutzstandard und funktionierenden Regeln 
für die Wirtschaft steht je nach Ausgang der Verhandlungen in Brüssel
auf dem Spiel. Eine weitergehende europäische Harmonisierung im 
Bereich des Datenschutzrechts ist begrüßenswert, sollte aber die 
Wirtschaft fördern und nicht unangemessen behindern“, so Patrick 
Tapp, Präsident des DDV.
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