Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio mahnt in der Debatte um ein NPD-Verbot zur Vorsicht. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit V-Leuten in der rechtsextremen Partei sei „ein prozessuales Risiko“, sagte di Fabio im Interview mit dem „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe). Der Jurist war Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der im März 2003 das Verbotsverfahren gegen die NPD wegen der unklaren Rolle von V-Leuten in Führungsgremien der Partei eingestellt hatte. Di Fabio gehörte damals allerdings zu den Richtern, die das Verfahren fortsetzen wollten.
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