
Gelangensbestätigung – Erste und sicherste Variante des Nachweises
Der Experte für Zoll- und Außenwirtschaft Diplom-Finanzwirt Joachim Metzner äußert sich in der Xing Gruppe Gelangensbestätigung zum neuen Entwurf wie folgt:
„Der Grundsatz lautet, dass der Unternehmer durch Belege nachweisen muss, dass der Gegenstand der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist. Dies muss sich aus diesen Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Die erste und sicherste Variante des Nachweises ist die Gelangensbestätigung. Sie gilt als eindeutig und leicht nachprüfbar, vorausgesetzt sie enthält alle vorgeschriebenen Angaben. In der Praxis wird keine Nachweismöglichkeit so sicher sein wie die Gelangensbestätigung. Den Unternehmen kann deshalb nur dringend geraten werden, für ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen die Gelangensbestätigung anzufordern und die Nachweismöglichkeit durch andere Belege auf Ausnahmen und Sonderfälle zu beschränken.“
Dipl.-Finanzw. Joachim Metzner rät deshalb seinen Mandanten, die Gelangensbestätigung so bald wie möglich einzusetzen.
Rhenania hat eine Softwarelösung zur einfachen und sicheren Abwicklung der Gelangensbestätigung entwickelt. Die Software „U12-Umsatzsteuer Befreiung Sichern“ beinhaltet neben dem Modul „Gelangensbestätigung“ auch eine qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identnummer, die der Gesetzgeber seit dem 01.07.2011 verlangt.
Rhenania bietet die neue Software seit Oktober 2012 an. Einige Kunden beabsichtigen U12 bereits in diesem Jahr einzusetzen, um die Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Warensendungen mit der Gelangensbestätigung abzusichern.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Rhenania Computer GmbH jederzeit unter Tel.-Nr.: 02224 – 960 00-0 zur Verfügung oder besuchen Sie uns unter www.rhenania.biz
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