Experte rät zum baldigen Einsatz der Gelangensbestätigung

Experte rät zum baldigen Einsatz der Gelangensbestätigung

Nach mehrmaliger Fristverlängerung führt das Bundesfinanzministerium (BMF) die Gelangensbestätigung als Nachweis für Umsatzsteuerfreiheit bei Warenlieferungen ins EU-Ausland ab dem 01.07.2013 ein. Damit werden einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Regelungen können die bisherigen Nachweismöglichkeiten weiterhin angewendet werden. Als Alternative zur Gelangensbestätig