Fachkräfte bis ins hohe Alter halten / Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz für ihren Betrieb nutzen (FOTO)

Von einem Tag auf den anderen plötzlich Rentner zu sein und keine
Aufgabe mehr zu haben: Mit diesem Gedanken konnte sich Eberhard
Schmidt nicht anfreunden. Der 63-Jährige arbeitet seit über 35 Jahren
als Ingenieur in einem großen Betrieb in Norddeutschland – und will
dies auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin tun. Zugute kommt
ihm dabei das im November 2016 verabschiedete Flexirentengesetz, das
eine individuelle Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den
Ruhestand deutlich vereinfacht.

Auch für seinen Arbeitgeber bieten die neuen Regelungen erhebliche
Vorteile: In Zeiten des Fachkräftemangels sind viele Unternehmen
froh, wenn sie ihre altbewährten, erfahrenen Mitarbeiter möglichst
lange beschäftigen und von deren Fachwissen profitieren können. Das
Flexirentengesetz unterstützt sie dabei, denn seit Inkrafttreten
müssen die Firmen keine Sozialversicherungsbeiträge für die Rentner
mehr zahlen. Bei einer Beschäftigung auf Teilzeitbasis entfallen
zusätzlich sogar die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dadurch
wird die Beschäftigung älterer Mitarbeiter auch aus finanzieller
Sicht deutlich attraktiver.

Besonders reizvoll für die arbeitswilligen Senioren sind die
flexibleren Hinzuverdienstregelungen. Seit dem 1. Juli 2017 können
Rentner, die wie Schmidt eine vorgezogene Altersrente erhalten, bis
zu 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über diese
Summe hinausgehende Lohn wird zu 40 Prozent auf die Rente
angerechnet. Erst wenn der Hinzuverdienst und die bereits gekürzte
Altersrente das höchste Einkommen der vergangenen 15 Jahre
überschreitet (sogenannter Hinzuverdienstdeckel), erfolgt eine
Anrechnung zu 100 Prozent. Bislang durften Rentner zwar auch 450 Euro
pro Monat ohne Kürzungen hinzuverdienen. Bei Überschreiten der Grenze
– selbst um einen Cent – wurde die Rente allerdings sofort um
mindestens ein Drittel gekürzt.

Ein weiterer Anreiz des Flexirentengesetzes ist die Möglichkeit,
durch die Zahlung von zusätzlichen, eigenen Rentenbeiträgen die
Altersrente zu erhöhen. Erforderlich ist hierzu eine Erklärung
gegenüber dem Arbeitgeber. Durch die von beiden Seiten gezahlten
Beiträge erhöht sich die Rente ab der nächsten Rentenanpassung im
folgenden Jahr. Vorteilhaft ist für die Arbeitnehmer zudem, dass
neuerdings Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten bereits ab dem 50.
Lebensjahr durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden können. Zuvor
war dies erst ab 55 möglich.

Ein weiteres wichtiges Gesetz, das kein Unternehmen ignorieren
sollte, ist das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Durch das Regelwerk, dessen
Ziel die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist, ergeben
sich für die Arbeitgeber diverse Handlungszwänge. Falls Unternehmen
im Rahmen einer Entgeltumwandlung für ihre Mitarbeiter Sozialabgaben
sparen, müssen sie für Neuverträge ab 2019 einen Arbeitgeberzuschuss
in Höhe von 15 Prozent gewähren. Für bereits bestehende Verträge ist
eine Umstellung bis Oktober 2022 verpflichtend.

Weitere Änderungen sind die Förderung von Zuschüssen an
Geringverdiener, die Verbesserung der Riester-Förderung sowie die
Einführung eines Freibetrags für die Grundsicherung. „Für viele
Unternehmen ist es schwierig, ausscheidende Mitarbeiter passgenau zu
ersetzen. Die neuen Regelungen ermöglichen attraktive Chancen,
wertvolles Know-how zu erhalten. Daher sollten sich Arbeitgeber
unbedingt mit den Gesetzesänderungen beschäftigen“, sagt Berater
Claus Jahncke von der Oldenburger Beratungsgesellschaft GS Consult.

Alle unerlässlichen Informationen zum
Betriebsrentenstärkungsgesetz und dem Flexirentengesetz bekommen Sie
in einem Spezialseminar, das die Oldenburger Beratungsgesellschaft GS
Consult in Zusammenarbeit mit der Hanseatischen Unternehmensberatung
für betriebliche Versorgungswerke GmbH (HUB) anbietet. Das Seminar
findet am 7. Juni 2018 von 10 bis 17.30 Uhr im Hotel Maritim Airport
in Hannover statt. Eine ausführliche Beschreibung und das
Online-Anmeldeformular gibt es unter http://ots.de/TadFAI. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Pressekontakt:
GS Consult GmbH
Giuseppa Müller
g.mueller@gsconsult.de
Tel. 0441-21980596
Cloppenburger Str. 18
26135 Oldenburg

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