Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen: Diese Fehler kosten den Betriebsausgabenabzug

Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen: Diese Fehler kosten den Betriebsausgabenabzug
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass ein Fahrtenbuch grundsätzlich die Zuordnung von Fahrten zur betrieblichen und beruflichen Sphäre darstellen und ermöglichen soll und laufend geführt werden und die berufliche Veranlassung plausibel erscheinen lassen muss, sowie gegebenenfalls eine stichprobenartige Nachprüfung ermöglichen muss.

Einzelheiten

Eine zeitnahe Aufzeichnung verlangt, dass sämtliche Angaben im Fahrtenbuch sofort nach Fahrtende oder allerspätestens am Ende des Tages aufgezeichnet werden müssen. Eine nachträgliche Aufzeichnung an-hand eines Terminkalenders oder eigener Notizen ist damit schädlich.

Damit Ihr Fahrtenbuch auch vollständig dokumentiert ist, sind folgende Angaben zudem verpflichtend:

Bei dienstlichen Fahrten:

– Datum, Uhrzeit und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder beruflichen oder betrieblich veranlassten Fahrt,

– Fahrtziele und Zweck der Reisen sowie die Route bei Umwegen,

– Reisezweck und Angabe des Geschäftspartners oder des Kunden.

„Bei Privatfahrten reichen die Angaben über die privat gefahrenen Kilometer.

Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reicht ein kurzer Vermerk, da diese wiederholt auftauchen“, erläutert Steuerberater Roland Franz.

Durch höchstrichterliches Urteil (Bundesfinanzhof (BFH)-Urteil vom 09.11.2005 (BStBl. 2006 II S. 408)) wurde festgelegt, dass die Einträge im Fahrtenbuch in geschlossener Form geführt werden müssen und die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung der Angaben nicht gegeben sein darf.