Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Bundesregierung verlängert Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre

Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Bundesregierung verlängert Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre

Essen – Die Bundesregierung, beziehungsweise das Bundeskabinett, hat am 6.August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre zu verlängern. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass die Gesetzesänderung dazu dienen soll, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum-

Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag

Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag

Essen – "Es gibt keinen Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf einem Bonuskonto", informiert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskon