
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass Finanzämter bei einer Kassennachschau, auch Kassenkontrolle genannt, ohne Voranmeldung prüfen können, ob die in einem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Im Fokus stehen dabei vor allem Betriebe, in denen viel mit Bargeld gezahlt wird.
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat schwerpunktmäßig Kassenkontrollen durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass mehr als jede zweite Kasse nicht in Ordnung war.
„Die Finanzämter Baden-Württembergs haben bei Schwerpunktprüfungen bei 162 überprüften Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios in 94 Fällen Mängel festgestellt. Davon wurden 38 Fälle an die Straf- und Bußgeldstellen weitergeleitet“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Die häufigsten Verstöße:
– 78-mal Probleme bei der Kassenführung,
– 25-mal wurde die Belegausgabepflicht nicht erfüllt,
– 11-mal fehlte die Absicherung der elektronischen Kassensysteme,
– 26-mal gab es Hinweise auf illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit.
Dieses Ergebnis hat die Finanzverwaltung veranlasst und ermutigt, weiterhin fortlaufend Stichproben in Branchen, in denen viel bar bezahlt wird, durchzuführen.