Jede zweite Kasse mangelhaft: Finanzamt verschärft unangekündigte Kontrollen

Jede zweite Kasse mangelhaft: Finanzamt verschärft unangekündigte Kontrollen

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass Finanzämter bei einer Kassennachschau, auch Kassenkontrolle genannt, ohne Voranmeldung prüfen können, ob die in einem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Im Fokus stehen dabei vor allem Betriebe, in denen viel mit Bargeld gezahlt wird.

Das Finanzministerium Baden-Wür

BGH: Keine Gewährleistungs- und Rückzahlungsansprüche bei „Schwarzarbeit“

In einem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall wurde ein Teppich verlegt. Zunächst hatten die Vertragsparteien einen Werklohn von 16.000 Euro vereinbart. Wenig später einigten sie sich darauf, dass der Handwerker nur über 8.500 Euro eine Rechnung stellt. Weitere 6.500 Euro sollten in bar und ohne Rechnung gezahlt werden. Den Rechnungsbetrag überwies der Auftraggeber, der Restbetrag […]

Nichtigkeit aufgrund des SchwarArbG wird noch umfassender

Nichtigkeit aufgrund des SchwarArbG wird noch umfassender

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2017 – VII ZR 197/16 Schwarzarbeit ist dem Fiskus von jeher ein Dorn im Auge, da ihm auf diese Weise Steuern und Sozialabgaben entgehen. Dennoch ist das Phänomen in der Bundesrepublik alltäglich. Entsprechend hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) geschaffen, um dem Einhalt […]

Konkurrenztätigkeit und Schwarzarbeit – fristlose Kündigung des Arbeitnehmers?

Konkurrenztätigkeit und Schwarzarbeit – fristlose Kündigung des Arbeitnehmers?

Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen Schwarzarbeit kommt dann in Betracht, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht oder eine sonstige Verletzung von betrieblichen Interessen des Arbeitgebers begründet wird. Schädigt der Arbeitnehmer also dadurch, dass er schwarzarbeitet, das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit, kommt eine Kündigung in Betracht. Gleiches gilt für den Fall, dass die […]

Schwarzgeldzahlungen und Nichtigkeit

Schwarzgeldzahlungen und Nichtigkeit

Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet, Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mit dem tatsächlich gewollten Inhalt zustande kommt.