Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass Finanzämter bei einer Kassennachschau, auch Kassenkontrolle genannt, ohne Voranmeldung prüfen können, ob die in einem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Im Fokus stehen dabei vor allem Betriebe, in denen viel mit Bargeld gezahlt wird.
Essen – In Zeiten der Digitalisierung hat jeder Betriebsprüfer jederzeit Zugriff auf die einzelnen Buchungsdaten. Somit ist mit wenig Aufwand feststellbar, wann die Buchung erfolgte und zwangsläufig auch, ob dies zeitnah erfolgt ist. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass ein Verzicht auf eine zeitnahe Erfassung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchfü
Essen – In letzter Zeit erreichen die Steuerberatungs-Kanzlei immer wieder Anfragen von Mandanten, die nicht zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind oder gar keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Dabei geht es um die Frage, ob es nicht möglich wäre, auf die monatliche Buchführung zu verzichten und stattdessen Geschäftsvorfälle nur noch vierteljährlich oder jährlich zu erfassen. Roland Franz, Geschä
Betriebsprüfungen sind ein fester Bestandteil des steuerlichen Überwachungssystems und dienen dazu, die korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten zu überprüfen. Diese Prüfungen können sowohl vor Ort im Unternehmen als auch extern durchgeführt werden. Der zuständige Prüfer hat dabei das Recht, alle relevanten Unterlagen einzusehen und Fragen zu stellen, um die steuerliche Lage des Unternehmens umfassend zu beurteilen.
Eine gründliche Vorberei
In einem wegweisenden Urteil vom 28. November 2023 (X R 3/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass der Einsatz eines alten Kassensystems nicht automatisch eine Schätzung der Einnahmen durch die Finanzverwaltung rechtfertigt. Diese Entscheidung betont die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeit und fairen Behandlung von Steuerpflichtigen, insbesondere in Fällen, in denen keine konkreten Manipulationen nachgewiesen werden können.
Hintergrund: Vertrauen in die Buchfü
Seit dem Jahr 2018 fragen Betriebsprüfer vermehrt nach dem Vorhandensein eines Tax Compliance Management Systems (TAX CMS) in den geprüften Unternehmen. Die bayerische Finanzverwaltung setzt seit 2021 in Betriebsprüfungen teilweise einen Fragebogen ein, um neben dem Umfang eines vorhandenen Tax CMS auch dessen Reife, Angemessenheit, Wirksamkeit und das Vorhandensein von Prüfungsvermerken sowie deren Art zu erfragen.
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen Unterstützung in Form von Corona-Überbrückungshilfen beantragt und erhalten. Bei der Antragstellung war es erforderlich, unter anderem anzugeben, dass die wahren Eigentumsverhältnisse der Antragsteller durch die Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transpa-renzregister transparent gemacht wurden. Die Verpflichtung zur Erklärung galt nicht für Unternehmen, die von einer "Mitteilungsfiktion"