Die Entwicklung der Zahl der Rentenanträge, die 
Ergebnisse der Betriebsprüfungen und die Zahlung von Zulagen zur 
Riester-Rente waren unter anderem die Themen des Berichts von 
Direktor Dr. Stephan Fasshauer an die heute in Koblenz tagende 
Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Rentenanträge
   „In den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 sind bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund insgesamt rund 278.000 neue Rentenanträge 
eingegangen“, so Fasshauer. Das sei gegenüber dem Vorjahr eine 
Steigerung von circa zwei Prozent. Angestiegen sei vor allem die 
Anzahl der beantragten Regelaltersrenten. Bei dieser Rentenart habe 
es rund acht Prozent mehr Anträge gegeben.
Verwaltungskosten erneut niedrig
   Die Verwaltungskosten sind bei der Deutschen Rentenversicherung 
Bund nach wie vor niedrig. Im Jahr 2017 wurde die Budgetobergrenze um
rund 105 Millionen Euro unterschritten. Die Verwaltungskosten lagen 
bei nur 1,2 Prozent der Gesamtausgaben. „Ihren Konsolidierungskurs 
hat die Deutsche Rentenversicherung Bund somit konsequent 
fortgesetzt“, betonte Fasshauer.
Betriebsprüfungen
   Fasshauer befasste sich in seinem Bericht auch mit den 
Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern. Die Deutsche Rentenversicherung 
Bund habe bis Mai dieses Jahres bei circa 146.000 Arbeitgebern 
Betriebsprüfungen durchgeführt. Dabei seien Nachforderungen in Höhe 
von rund 244 Millionen Euro erhoben worden. Circa 76.000 Prüfungen 
habe es im Bereich der Künstlersozialabgabe gegeben, für die 
Unfallversicherung seien fast 54.000 Prüfungen durchgeführt worden.
„Riester-Rente“ und „Pflege-Bahr“
   Hinsichtlich der Förderung der privaten Altersvorsorge wies 
Fasshauer darauf hin, dass seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 
2003 insgesamt rund 27,7 Milliarden Euro an Zulagen durch die 
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gezahlt worden seien.
Im Beitragsjahr 2015 waren über 56 Prozent der Zulageempfänger 
Frauen. Fast die Hälfte der Zulageförderung entfiel auf Kinderzulagen
und ein großer Teil der Zulageempfänger bezieht ein 
unterdurchschnittliches Einkommen. „Die Riester-Rente ist damit 
insbesondere für Geringverdiener und Kindererziehende lohnenswert und
kommt diesen vorrangigen Zielgruppen auch zugute“, so Fasshauer.
   Der vollständige Bericht ist im Internet unter 
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
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