Gewerkschaften und Geschäftsführung der 
Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere 
Bundesfernstraßen (IGA) haben sich auf Eckpunkte für 
Tarifverhandlungen verständigt.
   Demnach soll der Tarifvertrag für die Beschäftigten der IGA (TV 
IGA) grundsätzlich eng an den Tarifvertrag für den öffentlichen 
Dienst (TVöD Bund) angelehnt sein. „Hervorzuheben ist beispielsweise 
auch, dass wir bereits jetzt konkrete Regelungen zur Arbeitszeit 
getroffen haben. Einvernehmen besteht zudem, den bisherigen 
Arbeitsplatz und -ort der Beschäftigten zu sichern. Das ist insgesamt
eine gute Grundlage für die anstehenden Tarifverhandlungen“, sagte 
der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer am 1. November 2018.
   Hintergrund der Verhandlungen ist, dass spätestens ab 2021 die 
Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen nicht länger in den 
Händen der Länder liegt. Die Aufgabe übernehmen dann das neu 
gegründete Bundesfernstraßenamt sowie die ebenfalls neu aufzubauende 
Infrastrukturgesellschaft (IGA). Bis zu 15.000 betroffenen 
Beschäftigten aus den Landesbetrieben sollen zeitnah ihre 
Bereitschaft zum Wechsel in die neuen Organisationseinheiten 
erklären. „Deshalb müssen wir die Arbeitsbedingungen umfassend regeln
und im Tarifvertrag festschreiben. Denn die Verunsicherung bei den 
Beschäftigten ist immer noch groß, viele Fragen sind nach wie vor 
offen. Klar ist: Am Ende darf keiner schlechter dastehen als zuvor“, 
betonte Geyer.
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