Gewerkschaften und Geschäftsführung der
Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere
Bundesfernstraßen (IGA) haben sich auf Eckpunkte für
Tarifverhandlungen verständigt.
Demnach soll der Tarifvertrag für die Beschäftigten der IGA (TV
IGA) grundsätzlich eng an den Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD Bund) angelehnt sein. „Hervorzuheben ist beispielsweise
auch, dass wir bereits jetzt konkrete Regelungen zur Arbeitszeit
getroffen haben. Einvernehmen besteht zudem, den bisherigen
Arbeitsplatz und -ort der Beschäftigten zu sichern. Das ist insgesamt
eine gute Grundlage für die anstehenden Tarifverhandlungen“, sagte
der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer am 1. November 2018.
Hintergrund der Verhandlungen ist, dass spätestens ab 2021 die
Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen nicht länger in den
Händen der Länder liegt. Die Aufgabe übernehmen dann das neu
gegründete Bundesfernstraßenamt sowie die ebenfalls neu aufzubauende
Infrastrukturgesellschaft (IGA). Bis zu 15.000 betroffenen
Beschäftigten aus den Landesbetrieben sollen zeitnah ihre
Bereitschaft zum Wechsel in die neuen Organisationseinheiten
erklären. „Deshalb müssen wir die Arbeitsbedingungen umfassend regeln
und im Tarifvertrag festschreiben. Denn die Verunsicherung bei den
Beschäftigten ist immer noch groß, viele Fragen sind nach wie vor
offen. Klar ist: Am Ende darf keiner schlechter dastehen als zuvor“,
betonte Geyer.
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