Natürlich würde die AfD ein Verbotsverfahren als Versuch der anderen Parteien darstellen, sich illegitime eigene Vorteile zu verschaffen. In Wirklichkeit aber würde ein AfD-Verbotsverfahren der Klarheit dienen, wo die Grenzen des Zulässigen liegen. Ein Ergebnis liegt auf der Hand: (Ulrich) Siegmunds Partei ist eine Gefahr für das Zusammenleben, für die Demokratie und die Menschenwürde. Besonders bedroht von ihr sind Menschen mit Migrationsgeschichte.
Solche Positionen hat früher auch die NPD vertreten. In ihrem Fall hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit festgestellt – allerdings wurde sie nicht verboten, weil sie zu schwach war. Das ist bei der AfD nun, siehe Sachsen-Anhalt, ganz anders.
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