FreieÄrzteschaft beantragt zusätzliche Vertreterversammlung der KVNo / „Beschlüsse werden nicht umgesetzt, vieles duldet keinen Aufschub!“

„Vieles ist unerledigt und darf nicht auf die
lange Bank geschoben werden, manche Unerträglichkeiten werden trotz
ablehnender Beschlüsse der Gremien weiter verfolgt und
Grundsätzliches muss beschlossen werden!“ So begründete Wieland
Dietrich, 1. Vize-Präsident der –Freien Ärzteschaft– (FÄ) auf der
Neujahrs-Pressekonferenz seines Verbandes in Düsseldorf den Antrag
der sieben FÄ-Mitglieder in der Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) auf Einberufung einer
zusätzlichen Vertreterversammlung innerhalb der nächsten vier Wochen.

Vorrangig nannte Dietrich die Probleme der rasant zunehmenden
„verordneten Bürokratie“ in den Praxen, die eine effiziente und
zuwendungsorientierte Patientenversorgung immer mehr einenge und
nannte als „neues Bürokratie-Monster die ambulanten
Kodierrichtlinien, mit denen den Krankenkassen und in der Folge auch
anderen Versicherungen endgültig Zugriff auf jegliche Patienten-Daten
und Arzt-Patient-Interaktionen ermöglicht wird“. Gleiches gelte für
die verpflichtende Online-Anbindung der Praxen und die
Online-Abrechnung. Hiergegen habe es in der Vertreterversammlung der
KVNo – genau wie in vielen anderen KVen auch – Ablehnungs-Voten
gegeben, die gleichwohl nicht umgesetzt würden.

In diesem Zusammenhang pochte Dietrich auf die „nicht
wegzuleugnende Tatsache, dass die Vertreterversammlung das höchste
Organ innerhalb der KVNo ist – und das müssen wir wieder klar und
eindeutig herausarbeiten.“

Auch die Honorar-Situation der 15 000 nordrheinischen
Kassenärztinnen und -ärzte nannte Dietrich „unbefriedigend bis
desolat.“ Bei vielen Arztgruppen lägen die Verluste im vergangenen
Jahr im Vergleich zu 2009 bei über zehn Prozent; diese Entwicklung
würde sich 2011 fachgruppenweise fortsetzen. „Die von Politik,
Krankenkassen und vielen KV-Vorständen propagierten
Honorarsteigerungen sind nachweislich in den meisten Versorger-Praxen
nicht angekommen. Wir wollen wissen, wo das Geld geblieben ist“,
untermauerte Dietrich den FÄ-Antrag auf eine zusätzliche
Vertreterversammlung.

Nach Paragraph 6 Abs. 5 der Satzung der KVNo muss innerhalb von
vier Wochen eine Vertreterversammlung einberufen werden, wenn dies
von mindestens fünf Mitgliedern der VV beantragt wird.

Für Rückfragen:
Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351

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