Frieser: Fachkräfteeinwanderung dient unserer Wirtschaft

Keine Zuwanderung ohne Arbeitsplatz

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in ersten Lesung
den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
Fachkräfteeinwanderungsgesetz beraten. Hierzu erklärt der Justiziar
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:

Michael Frieser: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz entspricht dem
Grundsatz der CDU und CSU, dass es Zuwanderung in die sozialen
Sicherungssysteme nicht geben darf. Grundsätzlich soll eine
Zuwanderung nur dann erfolgen, wenn eine passende Arbeitsstelle
vorliegt: Keine Zuwanderung ohne Job.

Die Bemühungen um inländische und europäische Fachkräftepotenziale
haben nach wie vor Vorrang. Es ist aber klar, dass wir zusätzlich auf
gut ausgebildete Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten angewiesen sind.

Ein Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche darf nur erteilt werden,
wenn die Voraussetzungen stimmen und berechtigt nicht zum dauerhaften
Aufenthalt.

Die Kritik des Städte- und Gemeindebundes, die Gefahr sei zu groß,
dass die Betroffenen bei ergebnisloser Suche nicht freiwillig
ausreisen würden, ist ernst zu nehmen. Hier legt der Fall aber
anders. Bei abgelehnten Asylbewerbern scheitert die Abschiebung doch
zumeist an ungeklärter Herkunft und fehlenden Papieren.

Der Zuzug von Fachkräften dient der Fachkräftesicherung und damit
unserer Wirtschaft.“

Hintergrund:

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes äußerte: „Die Gefahr, dass die Betroffenen bei
ergebnisloser Suche nicht freiwillig ausreisen werden, ist zu groß“.
Schon jetzt zeige die Erfahrung mit abgelehnten Asylbewerbern, „dass
es nur unzureichend gelingt, die eigentlich verpflichtende Ausreise
auch durchzusetzen.“

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