Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Entscheidung des Bundesrats kritisiert, in Karlsruhe einen neuen NPD-Verbotsantrag zu stellen. „Natürlich kann das Erfolg haben. Aber ich glaube, die Einleitung eines solchen Verfahrens ist nur ratsam, wenn ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nahezu sicher ist und nicht, wenn ein Erfolg nicht ausgeschlossen ist“, sagte Papier der Tageszeitung „Die Welt“. „Deshalb habe ich allen, die mich um Rat gefragt haben, von einem Verbotsantrag abgeraten.“ Papier verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung auch europäisches Recht berücksichtigen müsse. „Eine Auslegung im Licht der Menschenrechtskonvention ist unter dem Aspekt der völkerrechtsfreundlichen Interpretation unserer Verfassung recht naheliegend“, sagte er. „Die Frage, ob das Verbot erforderlich ist, um Gefahren für die demokratische Grundordnung abzuwenden, wird auch das Bundesverfassungsgericht möglicherweise nicht ganz außer Acht lassen können.“
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