Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im
Jahr 2017 für präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen 5,8
Milliarden Euro ausgegeben. Darauf haben der Verband der Ersatzkassen
e. V. (vdek), der AOK-Bundesverband, der BKK Dachverband e. V., der
IKK e. V., die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich der
Veröffentlichung des ersten Berichts der Nationalen
Präventionskonferenz (NPK) hingewiesen. Vier Jahre nach Inkrafttreten
des Präventionsgesetzes wird erstmals trägerübergreifend dargelegt,
welche Leistungen die Sozialversicherungsträger zur lebens- und
arbeitsweltbezogenen Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und
Teilhabeförderung erbringen.
„Im Fokus des Reports steht das Jahr 2017 mit einem sehr
begrenzten Blick auf einige wenige Präventionsausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des
BKK Dachverbandes als derzeitiger Federführer im Namen der
GKV-Verbände. „Mit über 1,1 Milliarden Euro wurden Schutzimpfungen
finanziert, gefolgt von 1,7 Milliarden Euro für die Früherkennung von
Krankheiten. Außerdem konnten Leistungen der Krankenkassen zur
Früherkennung von Krankheiten wie Darmkrebs weiterentwickelt werden.
Dafür investiert die GKV rund 478 Millionen Euro. Deutlich erhöht
haben sich die Investitionen in den Lebenswelten wie Kindergärten und
Schulen (153 Mio. Euro), in Betrieben (158 Mio. Euro), für
individuelle Präventionsangebote bei den Versicherten (208 Mio. Euro)
und für präventive Leistungen für Pflegebedürftige in Einrichtungen
der Langzeitpflege (8,5 Mio. Euro)“, so Franz Knieps.
Der Bericht macht aber auch sehr deutlich, dass Prävention und
Gesundheitsförderung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind. Auf viele
Faktoren, die sich entscheidend auf die Gesundheit der Menschen
auswirken, wie etwa eine gesunde Umwelt, gute Bildungschancen oder
die Teilhabe an Arbeit und Freizeit, haben vor allem Bund, Länder und
Kommunen Einfluss. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern deshalb,
dass die Präventionsanstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden
weiter verstärkt werden.
„Erfolge bei der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie
erreicht man nur, wenn Krankenkassen und andere
Sozialversicherungsträger im Schulterschluss mit den verantwortlichen
Politikbereichen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gemeinsame
Ziele verfolgen und jeder sich verpflichtet, seinen Anteil
beizutragen. Nur so können die gesundheitlichen Folgen sozialer
Benachteiligung sowie unterschiedlicher geschlechtsbezogener
Belastungen verringert werden. Hierbei sind die gesetzlichen
Krankenkassen genauso wie die übrigen Sozialversicherungsträger gerne
bereit, Aktivitäten zu unterstützen“, so Franz Knieps.
Hintergrund: Am 25. Juli 2015 trat das Präventionsgesetz in Kraft.
Damit sind die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert und nur sie
sind verpflichtet, gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen
Rentenversicherung und Unfallversicherung, den Pflegekassen, der
privaten Krankenversicherung sowie weiteren relevanten Akteuren eine
nationale Präventionsstrategie zu entwickeln.
Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 030/26931-1200, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Dr. Kai Behrens, AOK-Bundesverband
Tel.: 030/346 46-23 09, E-Mail: kai.behrens@bv.aok.de
Andrea Röder, BKK Dachverband e. V.
Tel.: 030/2700406-302, E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de
Iris Kampf, IKK e. V.
Tel.: 030/202491-32, E-Mail: iris.kampf@ikkev.de
Dr. Wolfgang Buschfort, KNAPPSCHAFT
Tel.: 0234/304-82050, E-Mail: wolfgang.buschfort@kbs.de
Dr. Erich Koch, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau
Tel.: 0561/85-12142, E-Mail: kommunikation@svlfg.de
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