Gericht erlaubt vorläufig Fortsetzung grausamer Affenversuche an der Uni Bremen

Gericht erlaubt vorläufig Fortsetzung grausamer Affenversuche an der Uni Bremen
Symbolbild Javaneraffe (KI-generiert) (© )
 

Ärzte gegen Tierversuche kritisiert Entscheidung

Mit Beschluss vom 2. März 2026 hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden, dass der an der Universität Bremen tätige Affenhirnforscher Andreas Kreiter seine seit 1997 durchgeführten Versuche an Affen vorläufig fortsetzen darf. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) kritisiert diese Entscheidung massiv. Zwar sei es ein Mindestmaß an Schadensbegrenzung, dass neu hinzukommende Tiere weiterhin keiner invasiven Behandlung unterzogen werden dürfen, doch bleibe das grundlegende Problem bestehen: Die grausamen Tierversuche selbst sind vorerst weiterhin erlaubt.

Die vorherige Genehmigung der Affenversuche in Bremen ist am 30. November 2023 ausgelaufen. Der Antrag auf eine neue Versuchsgenehmigung wurde von der zuständigen Behörde abgelehnt. Gegen diese Entscheidung geht der Forscher juristisch vor. Nach dem nun erfolgten Beschluss im Eilverfahren folgt noch das Hauptsacheverfahren.

In seinem aktuellen Beschluss (Az. 5 V 3101/25) hat das Verwaltungsgericht Bremen die Entscheidungen vorhergehender Eilverfahren bestätigt. Das Interesse des Forschers wurde im Rahmen einer Folgenabwägung höher bewertet als das erlittene Leid für die Tiere.

In der Mitteilung des Gerichts heißt es, dass auch nach Vorlage weiterer Gutachten keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage bestehe, um die Belastung der Versuchstiere und die Bedeutung des Forschungsvorhabens abschließend gegeneinander abzuwägen. Dabei werden die drohenden irreversiblen Nachteile für die Forschungsarbeit höher bewertet als die nach aktuellem Erkenntnisstand des Gerichts allenfalls mittelgradige Belastung der Tiere.

Aus Sicht von ÄgT ist diese Bewertung in keiner Weise nachvollziehbar. Denn der vom Verein in 2022 öffentlich gemachte Fall des Affen Jara in Baden-Württemberg verdeutlicht, dass die Primaten in derartigen Versuchen nicht nur schweres, sondern sogar schwerstes Leid erfahren. Aus einer ÄgT vorliegenden internen amtlichen Dokumentation geht hervor, dass das Tier unter anderem rund 20 Bohrlöcher im Schädelknochen und dazu korrespondierende Stichverletzungen im Gehirn mit Entzündungsherden aufwies. Aus den Dokumenten geht zudem hervor, dass die Verletzungen „unvermeidliche Folge der Implantattechnik“ sind – derartige Verletzungen also nicht nur in diesem Einzelfall zu erwarten sind.

„Wenn das Gericht feststellt, dass es an einer ausreichenden wissenschaftlichen Grundlage für die Bewertung von Tierleid und Forschungsnutzen fehlt, darf daraus nicht die Fortsetzung der Versuche folgen. Denn nicht nur die Forschung, sondern auch der Tierschutz ist grundgesetzlich geschützt“, kommentiert Dipl. Biol. Silke Strittmatter von ÄgT.

ÄgT macht seit vielen Jahren das immense Leid der Tiere in der Affenhirnforschung öffentlich und legte unter anderem in Stellungnahmen den unerwiesenen Nutzen sowie das amtlich gut dokumentierte schwere Leid der Tiere dar.

Erst kürzlich hatte sich der Verein, der sich für die Abschaffung aller Tierversuche einsetzt, gemeinsam mit PETA Deutschland mit einer Bundestagspetition zur Beendigung von Tierversuchen an Affen mit über 40.000 Unterschriften eine Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags erreicht. Eine Entscheidung über diese Petition steht derzeit noch aus.

Vor diesem Hintergrund setzt ÄgT nun auf eine grundsätzliche Neubewertung im Hauptsacheverfahren.

Weitere Informationen

Hirnforschung an Affen >>

Neue Beweise: So leiden Affen in Deutschland in der Hirnforschung >>

Bundestagspetition „Tierversuche an Affen stoppen“ >>