Geringverdiener: Zuschüsse machen Betriebsrenten attraktiv / Repräsentative Aon Hewitt Umfrage zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (FOTO)

Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind die staatlichen
Zuschüsse für Geringverdiener die interessanteste Neuerung des
Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Es ist zum Jahresbeginn 2018
in Kraft getreten. Bei einer repräsentativen Umfrage des
Beratungsunternehmens Aon Hewitt stand dieser Punkt mit 44 Prozent
(Arbeitnehmer) bzw. 56,8 Prozent (Arbeitgeber) der Nennungen deutlich
an der Spitze. An zweiter Stelle stand die Erhöhung der Grenze für
steuerfreie Beiträge auf über 6.000 Euro pro Jahr.

„Das große Interesse sowohl bei Arbeitnehmern als auch
Arbeitgebern lässt erwarten, dass sich hier etwas bewegen wird“,
kommentiert Aon Hewitt Geschäftsführer Fred Marchlewski das
Studienergebnis. „Unsere Studie zeigt deutlich, dass das BRSG sein
Ziel erreichen kann, die Geringverdiener besser abzusichern. Es kommt
jetzt darauf an, praxisgerechte Lösungen zu entwickeln, die den
Verwaltungsaufwand reduzieren. Unternehmen werden hier verstärkt zu
Outsourcing-Lösungen greifen.“

Auch von der erhöhten Grenze für steuerfreie Einzahlungen erwartet
Aon Hewitt einen positiven Schub für die Betriebsrenten. „Die
betriebliche Altersversorgung ist wesentlich, um spezialisierte
Fachkräfte zu gewinnen und zu halten“, kommentiert Marchlewski. Für
über 60 Prozent der Arbeitnehmer mit Einkommen über 4.500 Euro pro
Monat ist die Neuregelung interessant. „Das zeigt uns deutlich, dass
die Mitarbeiter bereit sind, in die betriebliche Altersversorgung zu
investieren“, stellt er fest.

Gleichzeitig sieht Aon Hewitt noch großen Nachholbedarf bei der
Information über das neue Gesetz. Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer
(67,9 Prozent) kennt Neuregelungen noch nicht. In Unternehmen mit bis
zu 250 Beschäftigten weiß auch über ein Drittel der befragten
Führungskräfte (39 Prozent) noch nichts davon. „Da gibt es große
Defizite. In anderen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien gehört
die intensive Kommunikation zu jedem Pensionsplan. Hierzulande wird
das hingegen oft als rein administrativer Vorgang gesehen. Das wird
der strategischen Bedeutung von Betriebsrenten nicht gerecht,“ stellt
Marchlewski fest.

Hintergrund: Die Studie

Vom 27. November bis 5. Dezember 2017 wurde eine Online-Befragung
von rund fünf Minuten Dauer mit folgenden Zielgruppenkriterien
durchgeführt:

Arbeitnehmer: repräsentative Befragung von 1.000
sozialversicherungspflichtigen Angestellten in Deutschland zwischen
18 und 65 Jahren, quotiert nach Alter, Geschlecht und Region;
darunter eine ausreichend hohe Zahl von Arbeitnehmern kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU).

Arbeitgeber: Befragung von 500 Arbeitgebern (GF, Vorstand und
Gesellschafter) aus KMU mit bis zu 250 Beschäftigten.

Infografiken und Bilder in druckreifer Qualität können unter
http://ecco-duesseldorf.de/aon_hewitt_bilder/ heruntergeladen werden.

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