Gesetzgeber ermöglicht Entlastung der Justiz durch Aufgabenübertragung auf Notare

Am 7. Juni 2013 hat der Bundesrat im zweiten
Durchgang das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der
freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BR-Drs. 358/13) gebilligt.
Den Notaren wird durch die Aufgabenübertragung ermöglicht, in
verstärktem Maße zur Entlastung der Gerichte beizutragen. Das Gesetz
sieht u. a. vor, dass Notare künftig für
Nachlassvermittlungsverfahren zuständig sind. Außerdem wird den
Bundesländern ermöglicht, den Notaren die ausschließliche
Zuständigkeit für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen zu
übertragen.

Die Inanspruchnahme von Notaren hat aber auch für den Bürger viele
Vorteile, weiß Dr. Peter Huttenlocher, Hauptgeschäftsführer der
Bundesnotarkammer. Notarinnen und Notare bieten etwa eine größere
Bürgernähe, welche sich neben der flexibleren Erreichbarkeit
insbesondere auch die Präsenz in der Fläche auszeichnet. Es sei zu
beobachten, dass sich Amtsgerichte etwa durch Schließung von
Zweigstellenaus dem ländlichen Raum zurückziehen, so Huttenlocher
weiter. Notare sind allesamt hochqualifizierte Volljuristen, die
insbesondere auch im Erbrecht über eine hervorragende Expertise
verfügen. Da der „Standard-Erbfall“ aufgrund der gesellschaftlichen
Entwicklung eher zum Ausnahmefall wird, werden fundierte Kenntnisse
und eine qualifizierte Beratung auch in komplizierten Konstellationen
immer wichtiger.

Die Bundesländer würden im Übrigen bei Gebrauch machen von der nun
möglichen Bestimmung der ausschließlichen Zuständigkeit der Notare
für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen die Qualitätssicherung im
Erbscheinsverfahren durch die verbindliche Schaffung des
Vier-Augen-Prinzips wesentlich verbessern. Derzeit kann man
Erbscheinsanträge auch direkt bei den Nachlassgerichten beurkunden
lassen. Da diese dann auch über die selbst beurkundeten Anträge
entscheiden, ist die unabhängige Kontrolle eines weiteren Juristen
nicht gewährleistet.

Auch das Nachlassvermittlungsverfahren könnte an Attraktivität
gewinnen und in vielen Fällen eine Alternative zur streitigen
Auseinandersetzung sein, mutmaßt Dr. Andreas Brandt, Referent bei der
Bundesnotarkammer.

Notare sind zur Entlastung der Justiz in besonderem Maße geeignet.
Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes, die für die Beurkundung von
Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden
Rechtspflege bestellt werden und üben in klassischer Weise Funktionen
aus, die aus dem Aufgabenbereich des Staates abgeleitet sind. Durch
diese besondere Stellung des Notarwesens wird die Möglichkeit
eröffnet, eine Übertragung einzelner Aufgaben unter Wahrung ihres
Wesensgehalts vorzunehmen.

Entscheidend ist, dass durch die Übertragung von Zuständigkeiten
und Aufgaben auf die Notare diese weiterhin hoheitlich und unter
staatlicher Kontrolle ausgeführt werden. Die durch eine
Aufgabenverlagerung freigesetzten Ressourcen der Justiz können dazu
genutzt werden, die Kernaufgaben der Justiz – insbesondere die
streitentscheidenden Tätigkeiten – und deren Verfügbarkeit für den
Bürger zu stärken, sind sich Brandt und Huttenlocher einig.

Pressekontakt:
Notarassessor Dr. Andreas Brandt
Tel.: 030-3838660
E-Mail: a.brandt@bnotk.de
www.bnotk.de

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