Gewerbesteuer Schönefeld 2027: 280 Prozent im Vergleich zu Berlin und Potsdam

Gewerbesteuer Schönefeld 2027: 280 Prozent im Vergleich zu Berlin und Potsdam
DECOWO, Business Center in Schönefeld
 

Schönefeld, 6. Oktober 2026 – Bis einschließlich 2026 beträgt der Gewerbesteuerhebesatz in Schönefeld 240 Prozent. Grundlage für die ab 2027 geltende Regelung ist § 16 Abs. 4 Gewerbesteuergesetz (GewStG). Danach beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 280 Prozent, wenn die Gemeinde keinen höheren Hebesatz bestimmt. Die gesetzliche Neuregelung ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 anzuwenden.

Schönefeld mit 280 Prozent unter Berlin und Potsdam.

Der neue Gewerbesteuerhebesatz in Schönefeld liegt unter den aktuellen Hebesätzen von Berlin und Potsdam. Berlin setzt den Gewerbesteuerhebesatz für 2026 und 2027 auf 410 Prozent fest. In Potsdam beträgt der Gewerbesteuerhebesatz aktuell 470 Prozent.

Wie sich unterschiedliche Hebesätze rechnerisch auswirken können, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Bei einem Gewerbeertrag von 500.000 Euro ergibt sich bei einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent ein Steuermessbetrag von 17.500 Euro. Bei einem Hebesatz von 280 Prozent entspricht dies 49.000 Euro Gewerbesteuer. Bei 410 Prozent wären es 71.750 Euro, bei 470 Prozent 82.250 Euro.
Die Berechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung. Der tatsächliche Gewerbeertrag kann insbesondere durch steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen vom Gewinn abweichen.

Geschäftsadresse allein entscheidet nicht über die Gewerbesteuer

Für die Bewertung eines Unternehmensstandorts ist zwischen der Geschäftsadresse und den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen zu unterscheiden. Eine Geschäftsadresse in Schönefeld allein entscheidet nicht über die steuerliche Zuordnung der Gewerbesteuer.
Je nach Unternehmensstruktur können für die steuerliche Beurteilung unter anderem der Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätten und eine mögliche Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags relevant sein. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Unternehmens.
Damit kann neben dem Gewerbesteuerhebesatz auch die tatsächliche Ausgestaltung und Nutzung eines Unternehmensstandorts eine Rolle bei der Standortentscheidung spielen.

DECOWO bietet Nachweiskonzept zur Standortnutzung

Für diesen Aspekt bietet DECOWO am Standort Schönefeld ein eigenes Nachweiskonzept zur strukturierten Dokumentation der tatsächlichen Standortnutzung an.
Das Konzept unterstützt Unternehmen dabei, die Nutzung des Standorts nachvollziehbar zu dokumentieren. Ein Bestandteil ist das DECOWO-Buchungssystem für Arbeitsplätze und Besprechungsräume.

Michael Hofmann, Geschäftsführer der DECOWO GmbH, erklärt:
„Wer den Unternehmensstandort nur nach dem Gewerbesteuerhebesatz beurteilt, greift zu kurz. Für uns gehört zur Standortfrage deshalb immer auch die Frage, wie die tatsächliche betriebliche Nutzung nachvollziehbar dokumentiert werden kann. Mit dem DECOWO-Nachweiskonzept haben wir dafür einen strukturierten Prozess entwickelt, der die Nutzung von Arbeitsplätzen und Besprechungsräumen dokumentierbar macht. Damit schaffen wir eine nachvollziehbare Verbindung zwischen der tatsächlichen Nutzung des Standorts und ihrer strukturierten Dokumentation.“

Das DECOWO-Nachweiskonzept ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung und stellt keine Garantie für die steuerliche Anerkennung eines bestimmten Unternehmensstandorts dar. Die steuerliche Beurteilung bleibt von den tatsächlichen Verhältnissen des jeweiligen Unternehmens und dem jeweiligen Einzelfall abhängig.

Standortfaktor Gewerbesteuer im Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg

Mit dem Beschluss für 2027 steht für Schönefeld ein Gewerbesteuerhebesatz von 280 Prozent fest. Im Vergleich zu Berlin mit 410 Prozent und Potsdam mit aktuell 470 Prozent ist der Hebesatz in Schönefeld damit niedriger.

Bei der Wahl eines Unternehmensstandorts können neben der Gewerbesteuer weitere Faktoren relevant sein. Dazu gehören beispielsweise die Erreichbarkeit, die verfügbare Büroinfrastruktur und die tatsächliche Nutzbarkeit der Räumlichkeiten.
Die DECOWO GmbH betreibt in Schönefeld ein Business Center mit Geschäftsadressen, Coworking-Arbeitsplätzen, Besprechungs- und Konferenzräumen sowie weiterer Büroinfrastruktur.

Quellen

Gemeinde Schönefeld: Beschluss der Gemeindevertretung zur Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes, Sitzung vom 30. September 2026.
Gewerbesteuergesetz (GewStG), § 16 Abs. 4.
DECOWO: Informationen zum DECOWO-Nachweiskonzept.
Über DECOWO
Die DECOWO GmbH (Deciders Coworking Office) betreibt in Schönefeld ein Business Center mit Geschäftsadressen, Coworking-Arbeitsplätzen, Besprechungs- und Konferenzräumen sowie weiterer Büroinfrastruktur. Zum Angebot gehört auch das DECOWO-Nachweiskonzept zur strukturierten Dokumentation der tatsächlichen Standortnutzung.

Kontakt

DECOWO GmbH
Zeppelinstraße 1A
12529 Schönefeld
Deutschland
Telefon: +49 30 75425929
E-Mail: office@decowo.de
Web: https://decowo.de/