Der AOK-Bundesverband bekräftigt seine Kritik an
der geplanten Rückabwicklung der obligatorischen
Anschlussversicherung. Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum
Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) stellt der
Vorstandsvorsitzende Martin Litsch klar: „Es muss Schluss sein damit,
die Absicherung von hilfsbedürftigen Personen zu diskreditieren.“
Seit Einführung der sogenannten obligatorischen
Anschlussversicherung (oAV) im Jahr 2013 haben die AOKs den Willen
des Gesetzgebers umgesetzt und insbesondere auch hilfsbedürftige
Personen versichert. Ziel dieser Regelung war es, den
Versicherungsschutz lückenlos für alle Bundesbürger zu gewährleisten.
Jetzt sollen solche Versichertenverhältnisse rückwirkend wieder
aufgelöst werden, wenn sich die Versicherten nicht bei den
Krankenkassen gemeldet haben. Dazu waren sie gesetzlich aber auch
nicht verpflichtet.
Litsch: „Es kann nicht sein, dass hilfsbedürftige Menschen als
,Zombies– und ,Karteileichen– diffamiert werden. Die Politik sollte
die sozialpolitische Verantwortung der AOKs anerkennen und besser
hinterfragen, warum bei den anderen Kassenarten auffällig wenige
dieser vorrangigen obligatorischen Anschlussversicherungen eröffnet
worden sind. Es sollte geprüft werden, ob hier systematisch gegen
bestehendes Recht verstoßen wurde, indem man diese Versicherten
falsch gekennzeichnet hat.“
Zudem sei eine Verquickung mit dem Thema Saisonarbeiter
unzulässig, betont Litsch: „In der AOK-Gemeinschaft wurden für
Saisonarbeiter keine obligatorischen Anschlussversicherungen
eröffnet. Dies stellt die AOK schon seit Jahren über interne
Regelungen sicher. Falls es hier zu Abweichungen gekommen ist, muss
dies natürlich rückwirkend bereinigt werden.“
Es sei zu begrüßen, dass für die Zukunft unpraktikable Regelungen
zur Eröffnung von Anschlussversicherungen korrigiert werden sollen.
Damit werde Klarheit geschaffen. Kritisch sei dagegen die geplante
Rückabwicklung von verwaltungstechnisch abgeschlossenen Fällen, die
viele Jahre in die Vergangenheit reichen. „Dies verstößt gegen das
gesetzliche Rückwirkungsverbot. Krankenkassen müssen auf geltende
Regelungen vertrauen können, denn sonst entsteht Rechtsunsicherheit“,
so Litsch. Man könne nur an den parlamentarischen Gesetzgeber
appellieren, diese Regelung noch einmal zu überdenken.
Dagegen sieht es der AOK-Bundesverband positiv, dass die geplante
Abschmelzung der Rücklagen um ein Jahr verschoben wird. „Das ändert
aber nichts an unserer grundsätzlichen Ablehnung dieses
Zwangsmechanismus“, betont Litsch.
Zwar sei die Absichtserklärung zu begrüßen, vorher eine Reform des
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) auf
Basis der dann vorliegenden gutachterlichen Expertise durchzuführen.
„Allerdings geht es an der Sache vorbei, die Morbi-RSA-Reform mit dem
Rücklagenabbau zu vermischen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu
tun.“
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