(ddp direct) Berlin Der Bundesgerichtshof hat Schadenersatzansprüchen gegen Mario Ohoven endgültig den Boden entzogen. In der jetzt vorliegenden Begründung des BGH-Urteils vom 15. Juli 2010 wird jegliche persönliche Haftung des BVMW-Präsidenten im Streit um Filmfonds der Cinerenta verworfen.
Die obersten Richter hatten in ihrer Entscheidung eine von den Anlegeranwälten behauptete Haftung Ohovens als unbegründet ausgeschlossen. Ohoven sei nicht für angebliche Fehler in Cinerenta-Prospekten verantwortlich. Damit besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
Das Urteil des BGH ist richtungweisend für alle weiteren Verfahren. Es bestätigt die einheitliche Rechtsprechung der unterschiedlichen Senate des OLG München, die bereits zuvor eine Haftung Ohovens ausgeschlossen haben.
Nach Einschätzung von Ohovens Anwalt Dr. Arno Wittmann wird der Richterspruch des BGH noch anhängige Klagen in sich zusammenfallen lassen. Das gelte insbesondere für das unlängst von den Anlegeranwälten in die Presse lancierte abweichende Urteil einer Zivilkammer des LG München. Diese Einzelentscheidung ist unhaltbar und wird nach dem BGH-Urteil aufgehoben werden.
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