Vor dem Landgericht Mönchengladbach erstritt die 
Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer ein weiteres positives Urteil für 
einen Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest. 
   GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, 
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart 
www.grprainer.com  führen aus: Die Klage auf Schadensersatz eines 
Anlegers, welcher in Anteile des Immobilienfonds SEB Immoinvest 
investierte, hatte nun vor dem Landgericht (LG) Mönchengladbach 
Erfolg (Az.: 10 O 285/12). Während der Beratungsgespräche durch eine 
Mitarbeiterin wurde der Kläger als sicherheitsorientierter Anleger 
ohne Erfahrung im Bereich der Finanzinstrumente eingestuft. Im 
Anschluss an die Beratung erwarb er Anteile an dem 
streitgegenständlichen Fonds. Nachdem der SEB Immoinvest im Mai 2010 
kurz nach der Zeichnung durch den Kläger zum zweiten Mal schloss und 
eine Rücknahme der Anteile von der Beklagten abgelehnt wurde, 
verlangte der Anleger im Rahmen einer Klage die Zahlung von 
Schadensersatz. 
   Das Gericht folgte dem Vortrag des Klägers und sah in dem 
Verhalten der Mitarbeiterin der Beklagten eine fehlerhafte 
Anlageberatung. Zum Zeitpunkt der Beratungsgespräche hatte der Fonds 
bereits einmal vorübergehend die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. 
Auf diese Tatsache und das damit verbundene Risiko für die Zukunft 
habe die Beklagte den Kläger aufklären müssen. Eine solche Aufklärung
müsse zumindest dann vorgenommen werden, wenn es in der Vergangenheit
schon zu einer Aussetzung gekommen ist und das Schließungsrisiko 
daher ein konkretes Risiko geworden ist. In den Beratungsgesprächen 
sei die Beklagte dieser Aufklärungspflicht jedoch nicht nachgekommen,
weshalb die vorgenommene Beratung nicht anlagegerecht gewesen sei. 
   Entscheidend sei auch nicht, ob eine Aussetzung in der 
Vergangenheit unmittelbare Auswirkungen auf den Fonds hatte oder ob 
der Berater eine Gefahr für die Zukunft sehe. Es komme allein auf die
Sicht des Anlegers an. Der Kunde müsse das Risiko für den Fonds 
einschätzen und gegebenenfalls weitere Informationen hierzu einholen 
können. Dies sei ihm aber nur möglich, wenn er auch über eine 
zurückliegende Anteilsrücknahmeaussetzung informiert wurde. Das 
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 
   Das aktuelle Urteil des LG Mönchengladbach kann betroffenen 
Anlegern Hoffnung machen. Denn im Falle einer fehlerhaften Beratung 
können ihnen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank 
zustehen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt kann bei der 
Prüfung etwaiger Ansprüche behilflich sein und auch die Durchsetzung 
bestehender Ansprüche vornehmen.
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Über GRP Rainer
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