Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte setzte am 
Landgericht Köln für einen Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping 
Select XVI Schadensersatz in Höhe von 130.500 Euro zzgl. Zinsen 
durch.
   GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, 
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das
Landgericht Köln kam zu der Überzeugung, dass der Anleger des 
Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI falsch beraten wurde und sprach 
ihm Schadensersatz in Höhe der Einlagesumme abzüglich der bereits 
erhaltenen Ausschüttungen zu. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
   Der Anleger hatte sich im November 2005 an dem Fonds HCI Shipping 
Select XVI beteiligt. Der Flottenfonds investierte in die 
Gesellschaften der Schiffe MS Hellespont Trader, Hellespont Trinity 
und MS Hellespont Trooper. Die Krise der Handelsschifffahrt ging 
jedoch an dem Fonds nicht spurlos vorbei. Im September 2012 waren die
drei Schiffsgesellschaften insolvent. Im März 2013 reichte der 
Anleger, vertreten durch GRP Rainer Rechtsanwälte, Klage auf 
Schadensersatz ein. Mit Erfolg.
   Das Landgericht Köln gelangte zu der Überzeugung, dass der Kläger 
falsch beraten wurde. Der Anlageberater, der auch als Zeuge vernommen
wurde, habe nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage und 
insbesondere nicht auf das bestehende Totalverlust-Risiko aufgeklärt.
Zudem informierte er auch nicht über die Weichkosten und Provisionen.
Vielmehr habe er durch verharmlosende und unvollständige Angaben den 
Eindruck erweckt, dass die Beteiligung eine sichere Kapitalanlage 
sei, deren Risiko nur darin bestehe, dass die Ausschüttungen 
variieren könnten. Damit hat er nach Auffassung der Kammer gegen die 
Grundsätze einer anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen und 
ein unzutreffendes Bild von der Kapitalanlage und ihren Risiken 
vermittelt.
   Zudem habe der Berater auch nicht den Eindruck erweckt, dass er 
mit den Produkten des Emittenten vertraut sei und darüber hinaus 
verwendete er falsche Begrifflichkeiten wie „Zinsen“ statt 
„Ausschüttungen“. Letztlich seien seine verharmlosenden und z.T. 
falschen Angaben ursächlich für die Beteiligung des Klägers an dem 
Flottenfonds gewesen.
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Über GRP Rainer
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Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, 
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und Gesellschaftsrecht. 
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