Nachdem zum 1. Januar dieses Jahres der Kauf einer
Immobilie in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
teurer wurde, plant bereits das nächste Bundesland höhere
Steuerabgaben. So hat Hessen nun laut einer Anfrage von Interhyp ein
entsprechendes Gesetzesverfahren eingeleitet. Dieses sieht zum 1.
Januar 2015 eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs
Prozent vor. „Damit würde sich Hessen in Bezug auf Steuerbelastungen
beim Immobilienerwerb unter die drei kostspieligsten Bundesländer
reihen. Beim Kauf einer 400.000 Euro teurer Eigentumswohnung in
Frankfurt am Main steigt die Steuerbelastung künftig von 20.000 Euro
auf 24.000 Euro“, rechnet Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der
Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater
Baufinanzierungen, vor. Umso wichtiger ist, die Grundlage der
Grunderwerbsteuer korrekt zu berechnen.
Ausschlaggebend für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist die
sogenannte Bemessungsgrundlage – also der Wert der Gegenleistung, die
der Käufer aufwendet, um das Grundstück, das Haus beziehungsweise die
Eigentumswohnung zu erwerben. In der Regel ist das der Kaufpreis.
Hinzu kommen Notarkosten sowie Kosten des Grundbuchamts. Auch
übernommene Darlehensverpflichtungen oder Grundstücksbelastungen wie
Renten- oder Wohnrechte beeinflussen die Höhe der
Bemessungsgrundlage. Ebenso zählen alle Leistungen dazu, die in der
Regel zwar vom Bauträger oder Vorbesitzer entrichtet wurden, für die
der Käufer sich jedoch verpflichtet hat, sie zu übernehmen. Diese
sind beispielsweise Bodengutachten, Vermessungskosten oder
Sanierungsarbeiten.
Allerdings ist nicht jede erworbene Leistung für die Höhe der
Grunderwerbsteuer ausschlaggebend. So zählen etwaige miterworbene
Einrichtungen beziehungsweise Ausstattungen nicht in den Wert der
Gegenleistung. Zu solchen sogenannten beweglichen Einbauten zählen
unter anderem Möbel, Einbauküchen, Treppenlifte für barrierefreies
Wohnen, Photovoltaikanlagen oder auch Swimmingpools. Interhyp rät
beim Immobilienkauf daher, eine genaue und klar nachvollziehbare
Auflistung aller Ausgaben zu erstellen. Die entsprechenden
steuerfreien Positionen auf der Liste können dann von der
Bemessungsgrundlage abgezogen werden, wenn sie vom Finanzamt geprüft
wurden. „Wenn demnach eine Einbauküche mit dem Kauf einer Immobilie
ebenfalls abgelöst oder zu einem Neubau zusätzlich angeboten wird,
sollten Käufer sie auf ihrer Liste aufführen. Ihr Preis zählt nicht
zum zu besteuernden Betrag“, erklärt Goris.
Die aktuellen Grunderwerbsteuern im Überblick:
– Baden-Württemberg: 5 Prozent
– Bayern: 3,5 Prozent
– Berlin: 6 Prozent
– Bremen: 5 Prozent
– Brandenburg: 5 Prozent
– Hamburg: 4,5 Prozent
– Hessen: 5 Prozent (voraussichtlich 6 Prozent ab 01.01.2015)
– Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
– Niedersachsen: 5 Prozent
– Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
– Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
– Saarland: 5,5 Prozent
– Sachsen: 3,5 Prozent
– Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
– Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
– Thüringen: 5 Prozent
Über die Interhyp Gruppe
Die Unternehmen der Interhyp Gruppe mit den Marken Interhyp, die
sich direkt an den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an
Einzelvermittler und institutionelle Partner wendet, haben 2013 ein
Baufinanzierungsvolumen von 8,9 Milliarden Euro erfolgreich bei ihren
mehr als 400 Bankpartnern platziert. Damit ist die Interhyp Gruppe
der größte Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland.
Die Interhyp Gruppe beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter und ist
an derzeit 69 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kunden und
Partner präsent.
Pressekontakt:
Heidi Müller, Leiterin Public Relations, Telefon (089) 20 30 7 – 13
05, E-Mail: heidi.mueller@interhyp.de; interhyp.de
Weitere Informationen unter:
http://