Der derzeitige Beitragssatz von 18,7 Prozent werde
nach den aktuellen Vorausberechnungen der Rentenversicherung bis zum
Jahr 2020 stabil bleiben. Dies teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender
des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Bremen
tagende Bundesvertreterversammlung mit. Um die
Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung einhalten
zu können, sei der Beitragssatz dann voraussichtlich ab 2021
anzuheben.
Die Nachhaltigkeitsrücklage werde nach den Vorausberechnungen bis
Ende des Jahres um rund 3,3 Milliarden Euro sinken, so Gunkel. Sie
werde dann bei 30,7 Milliarden Euro liegen. In den Folgejahren werde
sich der Abbau der Rücklage bis auf die gesetzliche Untergrenze von
0,2 Monatsausgaben weiter beschleunigen. Im Jahr 2020 betrage der
Rückgang nach den Vorausberechnungen dann 6,8 Milliarden Euro.
Hintergrund sind unter anderem die Leistungsausweitungen durch das
Rentenpaket und der Anstieg der Zahl der ausgezahlten Renten aufgrund
der demografischen Entwicklung. Bis 2030 sei nach Gunkels Worten mit
einem Anstieg des Beitragssatzes auf 21,9 Prozent bei gleichzeitigem
Absinken des Rentenniveaus auf 44,2 Prozent zu rechnen.
Für die diesjährige Rentenanpassung unterstrich Gunkel, dass es
sich mit 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten um die
höchste Anpassung seit 23 Jahren handelt. Dadurch sinke der Abstand
zwischen der Standardrente in Ost und West von 7,4 Prozent im zweiten
Halbjahr 2015 auf 5,9 Prozent im zweiten Halbjahr 2016. Die
Mehraufwendungen durch die Rentenanpassung beliefen sich nach den
Vorausberechnungen für das zweite Halbjahr 2016 auf rund 6,2
Milliarden Euro, so Gunkel. Gunkel ging auch auf die Entwicklung der
Zahl der Anträge auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders
langjährig Versicherte ein. Im letzten Jahr hätten insgesamt 247.000
Personen diese Rentenart beantragt. In den ersten fünf Monaten dieses
Jahres seien es rund 106.000 Personen gewesen. Die Zahl der Anträge
halte sich damit im Rahmen der Erwartungen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels würden die
aktuellen Bemühungen der Koalitionsfraktionen, die Möglichkeiten
eines flexiblen Übergangs in die Rente weiter auszubauen, von der
Rentenversicherung begrüßt. Die geplante Regelung zur Prüfung des
zulässigen Hinzuverdienstes bei vorgezogenen Altersrenten werde aber
der angestrebten Zielsetzung nicht gerecht, so Gunkel. Es könne bei
den Altersrentnern, die weiter erwerbstätig blieben, zu Unverständnis
und Irritationen führen, wenn die Rentenversicherung – wie vorgesehen
– eine rückwirkende Überprüfung ihres Hinzuverdienstes vornehme, den
erteilten Rentenbescheid gegebenenfalls nachträglich ändere und die
zu viel gezahlte Rente zurückfordere. Ein solches Verfahren sei dem
Ziel abträglich, die Kombination von Teilzeitarbeit und
Teilrentenbezug zu erleichtern. Renten sollten stattdessen lediglich
bei einer Überschreitung von Hinzuverdienstgrenzen und nur für die
Zukunft korrigiert werden. Dies sei sowohl für die Versicherten als
auch für die Rentenversicherung die einfachste und beste Lösung. Für
die laufenden Beratungen bot er der Politik ausdrücklich die
Expertise der Rentenversicherung an, „um eine Regelung zu schaffen,
die tatsächlich zu einer stärkeren Inanspruchnahme der Möglichkeiten
führt, gleitend aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand überzugehen“.
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