Mit großem Interesse hat der IB die 
Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu einem 
„Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ zur Kenntnis genommen. 
   „Der Ausbau der öffentlich geförderten Weiterbildung und die 
Verknüpfung zwischen Weiterbildung und Kurzarbeit sind wichtige 
Schritte, um Deutschland fit für eine Krise und den Arbeitsmarkt der 
Zukunft zu machen“, stellt die IB-Präsidentin Petra Merkel fest. „Die
frühzeitige Qualifikation von Mitarbeiter*innen, die in einem 
Unternehmen krisenbedingt absehbar keine Perspektive mehr haben, ist 
eine hervorragende Chance, um sie für den nächsten Job fit zu 
machen“, so Merkel. Auch angesichts des Fachkräftemangels sei es 
wichtig, Arbeitnehmer*innen frühzeitig eine berufliche Alternative 
aufzuzeigen und sie entsprechend weiterzubilden. 
   „Wenn dieser Plan Gesetz werden sollte, muss gleichzeitig 
sichergestellt werden, dass die Unternehmen sich ihrer 
Weiterbildungsverpflichtung für ihre Mitarbeiter*innen stärker 
bewusst werden“, fordert die IB-Präsidentin. Es liege im Interesse 
der Betriebe, ihre Mitarbeiter*innen für die aktuellen beruflichen 
Herausforderungen regelmäßig weiterzubilden. Daran ändere auch der 
Vorstoß aus dem Arbeitsministerium nichts. „Ich finde es 
hervorragend, dass daran gedacht wird, wie man die Arbeitnehmer*innen
bei einer Krise durch Weiterbildung vor Arbeitslosigkeit schützen 
kann statt mit Konjunkturprogrammen ausschließlich den Unternehmen 
monetär unter die Arme zu greifen“, so Merkel weiter. „Gut 
qualifizierte und motivierte Mitarbeiter*innen sind das beste Mittel 
gegen eine Krise.“ 
   Als großer und erfahrener Anbieter von Fort- und 
Weiterbildungsmaßnahmen hat der IB schon vor Jahren erkannt, dass mit
der Digitalisierung der Arbeitswelt auch andere Anforderungen auf die
Qualifizierung von Arbeitnehmer*innen zukommen. Deshalb ist er heute 
in der Lage, in Theorie und Praxis Menschen jeden Alters die 
Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für den Arbeitsmarkt der Zukunft 
brauchen. Dabei pflegt der IB engen Kontakt zur Wirtschaft. Von 
entsprechenden Kooperationen profitieren sowohl die Firmen als auch 
die Mitarbeiter*innen.
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