Öffnungsklausel für Länder bietet Chance auf echten
Wettbewerbsföderalismus
In dieser Woche berät der Deutsche Bundestag über die
Grundsteuerreform. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag Christian Haase:
„Wir begrüßen, dass die Reform der Grundsteuer mit dem Beginn der
parlamentarischen Beratungen jetzt Fahrt aufnimmt. Damit sind wir auf
einem guten Wege, die Grundsteuer über 2019 hinaus sicherzustellen.
Für die Kommunen ist es ein beruhigendes Signal, dass diese wichtige
Einnahmequelle als Fundament kommunaler Selbstverwaltung erhalten
bleibt.
Die nunmehr vereinbarte Länderöffnungsklausel eröffnet die Chance
auf echten Wettbewerbsföderalismus. Die Zuständigkeit für die
Grundsteuer landet damit dort, wo sie hingehört – die Kommunen sind
Teil der Länder und damit sind diese für eine aufgabenangemessene
Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Dazu gehört auch die
Verantwortung für den Fortbestand einer praktikablen Grundsteuer.
Dass daraus in den kommenden Jahren 16 verschiedene Gesetze entstehen
können, ist nicht nur hinzunehmen, sondern kann durchaus sinnvoll
sein. Über eigene Landesgesetze lassen sich Unterschiede zwischen
städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen besser
berücksichtigen als bei einer bundeseinheitlichen gesetzlichen
Regelung, bei der Immobilien in Berlin genauso behandelt werden wie
Immobilien im Saarland oder in Mecklenburg-Vorpommern. Der
Föderalismus in Deutschland ist auf dem Subsidiaritätsprinzip
aufgebaut, wonach die unterste Ebene, die ein Problem lösen kann,
dies auch machen soll. Das Prinzip kommt jetzt auch bei der
Grundsteuer an.
Unser Appell richtet sich nun an alle Beteiligten in Bundestag und
Bundesrat, die weiteren Beratungen nicht durch überzogene Forderungen
und Bedingungen zu erschweren. Eine längere Hängepartie wie beim
Digitalpakt können wir uns bei der Reform der Grundsteuer nicht
erlauben.“
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