Länder müssen Kommunen an zusätzlichen Einnahmen beteiligen
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat seine Ergebnisse
zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zur
Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern vorgelegt. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:
„Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe. Die
Belastungen aus den Maßnahmen des Klimapakets werden auf alle staatlichen Ebenen
verteilt. Nicht nur für Bund und Länder, sondern auch für die Kommunen sind
damit deutliche Belastungen verbunden.
Wenn der Bund im Rahmen der Umsetzung des Klimapakets nunmehr für die Jahre 2021
bis 2024 den Ländern 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, ist
damit unsererseits die klare Erwartung verbunden, dass die Länder ihre Kommunen
an diesen Mehreinnahmen angemessen beteiligen. Eine Landesregierung, die diese
vom Bund bereitgestellten Mittel ausschließlich für den Landeshaushalt verbucht,
verrät die Interessen der Kommunen.
Ohne finanziellen Ausgleich können die Kommunen gezwungen sein, die Grund- und
Gewerbesteuern anzuheben. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger doppelt mit
den Kosten des Klimaschutzes belastet. Gerade für die ländlichen Räume, die
durch die deutliche Anhebung des CO2-Einstiegspreises überproportional belastet
werden, wäre dies ein fatales Signal.“
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