Länder müssen Kommunen an zusätzlichen Einnahmen beteiligen
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat seine Ergebnisse 
zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zur 
Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern vorgelegt. Dazu 
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der 
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:
„Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe. Die 
Belastungen aus den Maßnahmen des Klimapakets werden auf alle staatlichen Ebenen
verteilt. Nicht nur für Bund und Länder, sondern auch für die Kommunen sind 
damit deutliche Belastungen verbunden.
Wenn der Bund im Rahmen der Umsetzung des Klimapakets nunmehr für die Jahre 2021
bis 2024 den Ländern 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, ist 
damit unsererseits die klare Erwartung verbunden, dass die Länder ihre Kommunen 
an diesen Mehreinnahmen angemessen beteiligen. Eine Landesregierung, die diese 
vom Bund bereitgestellten Mittel ausschließlich für den Landeshaushalt verbucht,
verrät die Interessen der Kommunen.
Ohne finanziellen Ausgleich können die Kommunen gezwungen sein, die Grund- und 
Gewerbesteuern anzuheben. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger doppelt mit 
den Kosten des Klimaschutzes belastet. Gerade für die ländlichen Räume, die 
durch die deutliche Anhebung des CO2-Einstiegspreises überproportional belastet 
werden, wäre dies ein fatales Signal.“
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