Das Landgericht Aurich hat mit Schlussurteil vom 
06. Juni 2014 die EFC AG, eine im Bereich der Vermittlung von 
Finanzanlagen tätige Aktiengesellschaft, wegen mangelnder 
Plausibilitätsprüfung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 
172.671,21 EUR verurteilt.
   Der Kläger, ein Arzt aus Wiesbaden, wurde von Hahn Rechtsanwälte 
vertreten. Er hat am 25. August 2008 eine Kommanditbeteiligung an der
MS „Michigan Trader“ Schiffahrts GmbH & Co. KG über 250.000,00 Euro 
gezeichnet. Diese wurde ihm im Mai 2008 von der EFC AG als Private 
Placement angeboten. Die Beratungsgespräche führte ein freier 
Handelsvertreter der EFC AG. Grundlage dafür war der Prospekt zur MS 
„Michigan Trader“. Nach Angaben der EFC AG wurde dieser vor 
Vertriebsbeginn auf Plausibilität geprüft.
   Der Kläger warf der EFC AG vor, dass die im Prospekt enthaltene 
Prognose zu den Charterraten über die vertraglich vereinbarte 
Anfangscharter hinaus mit 15.250 USD/Tag viel zu optimistisch war. 
Nach seiner Auffassung war bereits Anfang 2008 ein Abschwung 
ersichtlich. Zum anderen warf er der EFC AG vor, dass ihm im Prospekt
personelle Verflechtungen in Bezug auf die Erstcharter verheimlicht 
wurden. Einer der Gründungskommanditisten, Herr Hermann Buss, war 
nämlich gleichzeitig maßgeblich an der Chartergesellschaft GB 
Shipping & Chartering GmbH beteiligt. Dieser Charterer sollte die MS 
„Michigan Trader“ für die ersten zwei Jahre beschäftigen. Tatsächlich
konnten die prognostizierten Charterraten nicht erzielt werden und 
der Fonds geriet sehr schnell in eine wirtschaftliche Schieflage.
   „Das Landgericht Aurich ist der Argumentation des Klägers 
gefolgt“, so der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Oliver Rosowski von Hahn 
Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Dabei stellten die 
Richter heraus, dass dem Erstcharterverhältnis im Rahmen der 
Plausibilitätsprüfung der in einem Prospekt enthaltenen 
Renditeprognose erhebliche Bedeutung zukomme. Die Erstcharter sei der
einzige Wert in der Renditeprognose, dem ein tatsächlicher Marktpreis
bezogen auf das konkrete Anlageobjekt zu Grunde liege. Die Angaben 
zur Erstcharter seien damit für den Anleger von wesentlicher 
Bedeutung, um die Plausibilität der gesamten Prognoserechnung 
einschätzen zu können. Soweit zwischen beiden Vertragsparteien jedoch
eine personelle Verflechtung bestehe, könne hiervon aber nicht mehr 
ausgegangen werden. In einer solchen Situation muss der Anleger 
befürchten, dass auch andere Interessen auf die Preisgestaltung 
eingewirkt haben. Dabei, so das Landgericht Aurich, bedürfe es 
folglich auch keiner Entscheidung, ob derartige Manipulationen 
tatsächlich vorgenommen wurden. Entscheidend sei allein, dass der 
Anleger in Kenntnis derartiger Verflechtungen die Gefahr solcher 
Manipulationen bei der eigenen Bewertung der Prospektangaben in 
Rechnung stellen müsse. Wegen dieser Pflichtverletzung hat das 
Gericht die Beklagte zu Schadensersatz verurteilt.
   „Da die personellen Verflechtungen den Anlegern dieses Fonds 
pflichtwidrig verschwiegen wurden, sind solche Ansprüche noch nicht 
verjährt“, sagt Rosowski. Er empfiehlt daher allen betroffenen 
Anlegern eine fachanwaltliche Prüfung möglicher Ansprüche. Diese habe
angesichts des positiven Urteils des Landgerichts Aurich gegen die 
EFC AG gute Aussichten auf Erfolg, so der Fachanwalt Rosowski.
Zum Kanzleiprofil:
   Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für 
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als „häufig empfohlene 
Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist 
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, 
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und 
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt 
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn 
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und 
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und 
Stuttgart.
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