Wer für Aushilfen im Privathaushalt einen
Minijob vergeben möchte, muss keinen lästigen Papierkram fürchten:
Beim sogenannten Haushaltsscheckverfahren füllt man nur ein einfaches
Anmeldeformular aus, unterschreibt und schickt es an die
Minijob-Zentrale, die dann alles Weitere erledigt, berichtet das
Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Auch wenn die Helferin aus
Polen, Tschechien oder anderen osteuropäischen EU-Ländern stammt, ist
die Anmeldung inzwischen legal und kein Problem. Der Auftraggeber
muss gut 14 Prozent des Lohns als Pauschalabgabe bezahlen. Wer das
aus Kostengründen umgeht, kann böse überrascht werden, wenn die Hilfe
etwa einen Arbeitsunfall erleidet. Die Unfallkasse kann die gesamten
Behandlungskosten vom Auftraggeber verlangen. Ordnungsgemäß gemeldete
Minijobber aber sind gesetzlich unfallversichert.
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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 2/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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