Gute Nachricht für die deutschen Landwirte
Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag ein Gesetz zum
Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie
zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. Dazu erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter Kees de Vries:
„Die Unionsfraktion steht den Landwirten zur Seite und bringt in
der Koalition wichtige Hilfsmaßnahmen auf den Weg. Dabei gebührt dem
Koalitionspartner Dank, der sich nun doch zu den unterstützenden
Maßnahmen durchringen konnte.
Es bleibt dabei, die europäischen Gelder werden mit Mitteln aus
dem Bundeshaushalt auf 116 Millionen Euro verdoppelt. Zudem hat die
Unionsfraktion erfolgreich an der Tarifglättung für Einkommen aus der
Land- und Forstwirtschaft festgehalten: Die Landwirte können nun ihre
Gewinnschwankungen für drei Jahre anstelle der bisherigen zwei Jahre
glätten. Auf ausdrücklichen Wunsch der SPD wird dies nun aber
befristet bis 2022.
Für die Unionsfraktion hätte es ein umfassenderes Paket geben
können. So wären nach dem Willen unserer Fraktion eine unbefristete
Tarifglättung und die Aufnahme eines steuerlichen Freibetrages für
Gewinne, die zur Schuldentilgung von Liquiditätshilfedarlehen genutzt
werden, möglich gewesen.
Obwohl nicht alle Forderungen mit der SPD umzusetzen waren, ist
der Gesetzentwurf zusammen mit den bereits ergriffenen Maßnahmen wie
dem ersten Liquiditätshilfeprogramm und der im Haushalt 2017
vorgesehenen weiteren Entlastung bei der Landwirtschaftlichen
Unfallversicherung (LUV) sowie dem geplanten Bürgschaftsprogramm
insgesamt ein großer Erfolg und eine echte Hilfe für die deutsche
Landwirtschaft.“
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