
Hunderte Tankstellen in Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen die gesetzliche Spritpreisregel – doch geahndet wird bislang kein einziger Fall. Seit Anfang April wurden in NRW insgesamt 2.634 unzulässige Preiserhöhungen durch 447 Tankstellen registriert, wie aus einer Analyse von Daten des Bundeskartellamts hervorgeht.
Der Grund für die fehlenden Konsequenzen: In NRW ist noch keine Behörde für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständig. Das Verbraucherschutzministerium teilte der Neuen Westfälischen mit, dass derzeit die notwendigen Umsetzungsregelungen geprüft würden – einschließlich der Festlegung einer Vollzugsbehörde. Einen konkreten Zeitplan nannte das Ministerium nicht.
Dabei könnten Verstöße gegen das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) grundsätzlich mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Das Bundeskartellamt überwacht die Einhaltung der Regel nach eigener Aussage zwar, die Verfolgung von Verstößen obliegt jedoch den Ländern. Bislang haben erst wenige Bundesländer zuständige Behörden gegenüber dem Bund benannt.
Der ADAC übte scharfe Kritik. „Wenn man so etwas macht, dann muss es unmittelbar Sanktionen geben, sonst ist es nicht effektiv“, sagte Sprecher Andreas Hölzel der NW. „So, wie es jetzt gehandhabt wird, ist die Regel ein zahnloser Tiger.“
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