IKK e.V.: Innungskrankenkassen lehnen Eingriff in die Finanzautonomie der Kassen ab

Der IKK e.V. kritisiert im Vorfeld des geplanten
Kabinettbeschlusses des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) die
darin enthaltene „Abschmelzungsregelung“. Diese Regelung sieht ab
2020 die verpflichtende Absenkung des Zusatzbeitrags einer Kasse bei
Überschreiten der Höhe der Rücklagen um mehr als eine Monatsausgabe
vor.

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.,
argumentiert: „Die im GKV-VEG vorgesehene Abschmelzungsregelung für
Finanzreserven greift unangemessen in die Wirtschaftsplanungen der
Kassen ein.“ Er befürchtet, dass die Vorgaben zur
Vermögensabschmelzung bereits im kommenden Jahr in zweierlei Hinsicht
drastisch wirksam werden: Zum einen werde ein Preiskampf unter den
gesetzlichen Krankenkassen ausgelöst. „Das Ziel zukunftsorientierter
Gesundheitspolitik kann aber kein Preiskampf sein, sondern vielmehr
der Wettbewerb um Qualität“, fordert Wollseifer. Zum anderen würden
die Kassen stark in Leistungs- und Verwaltungsausgaben investieren,
um Vermögen „klein zu rechnen“. Dies werde dem System langfristig
schaden und schlussendlich auf dem Rücken der Arbeitgeber und
Versicherten ausgetragen werden, ist sich der Vorstandsvorsitzende
sicher.

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., erklärt:
„Der Eingriff des GKV-VEG in die Finanzplanungen der Kassen ist ein
massiver Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. Die erst
kürzlich wieder errungene Beitragssatzautonomie werde durch diese
Regelung erneut außer Kraft gesetzt“. Des Weiteren kritisiert er,
dass die Abschmelzung der Rücklagen in keinem sinnhaften Verhältnis
zu den geplanten Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, etwa dem
eben vorgestellten Eckpunkteprogramm in der Pflege, stünde. Dieses
und weitere Vorhaben würden ja im Wesentlichen durch die gesetzlichen
Kassen finanziert, denen aber gleichzeitig der Finanzspielraum
beschnitten werde. „Wenn die Bundesregierung weiterhin massiv in die
Kompetenzen der Selbstverwaltung der Kassen eingreift und die Kassen
nur als Zahlmeister der Nation sieht, wird sie mit dem Widerstand der
Selbstverwaltung rechnen müssen“, so Müller.

Begrüßenswert sei zwar, dass Politik die Notwendigkeit einer
RSA-Reform erkannt habe, es fehle aber eine Übergangsregelung. Beide
Vorstandsvorsitzenden verweisen darauf, dass sich damit in diesem wie
im nächsten Jahr die Wettbewerbsverzerrungen weiterhin verstärken und
bestehende Marktkonzentrationen, etwa wie in Sachsen und Thüringen,
vergrößern würden.

Der IKK e.V. vertraut nun auf die Politik, dass in den kommenden
Lesungen des Gesetzentwurfs für ein GKV-VEG der unangemessene
Eingriff in die Finanzautonomie der Kassen kritisch hinterfragt wird.
Die Innungskrankenkassen verbinden das mit der Hoffnung, dass den
Kassen die finanzielle Autonomie erhalten bleibt und mit einer
zügigen Reform des Morbi-RSA das GKV-System auf eine stabile
finanzielle Basis gestellt wird.

Bis dahin, so fordert die Interessenvertretung der
Innungskrankenkassen, sollte die Politik den Mut für eine
Übergangsregelung aufbringen, um die Unwuchten in der bisherigen
Finanzausstattung der Kassen kurzfristig zu mindern. Die
Innungskrankenkassen schlagen bis zum Inkrafttreten einer umfassenden
Morbi-RSA-Reform eine Halbierung der Über- und Unterdeckungen im
Morbi-RSA nach dem Vorbild der Zuweisungen für Krankengeldausgaben
vor.

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die BIG
direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die
IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.

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