„Im günstigsten Fall sind Arbeitssuchende und die 
Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit Partner und arbeiten 
vertrauensvoll zusammen, dann stellt sich die Frage nach Sanktionen gar nicht“, 
reagiert die IB-Präsidentin Petra Merkel auf das Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. „Vertrauen kann sich aber nur 
entwickeln, wenn die individuellen Voraussetzungen des Arbeitssuchenden 
berücksichtigt werden. Das Fördern muss immer im Vordergrund stehen“, so Merkel.
Der IB begrüßt daher die Entscheidung aus Karlsruhe ausdrücklich. Bezüge im 
Rahmen von Hartz IV stellen auch immer eine Art Grundsicherung dar. Dass diese 
Grundsicherung nicht komplett versagt werden kann und Kürzungen nach dem Wegfall
des Grundes sofort wieder beendet werden müssen, ist nach Ansicht des IB ein 
großer Fortschritt für die Schaffung des nötigen Vertrauensverhältnisses. „Als 
großer Bildungsanbieter wissen wir, dass auch Fördermaßnahmen immer individuell 
angepasst werden müssen“, bestätigt Petra Merkel. „Das heißt, dass alle 
Beteiligten auch immer genau hinschauen müssen, warum aus Sicht der 
Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Arbeitslosengeld
II in Frage kommt. In vielen Fällen kann man die Förderangebote sicher so 
gestalten, dass sie auch angenommen werden. Der IB steht als Ansprechpartner 
auch in diesem Bereich gerne zur Verfügung“, so Merkel.
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