„Im günstigsten Fall sind Arbeitssuchende und die
Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit Partner und arbeiten
vertrauensvoll zusammen, dann stellt sich die Frage nach Sanktionen gar nicht“,
reagiert die IB-Präsidentin Petra Merkel auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. „Vertrauen kann sich aber nur
entwickeln, wenn die individuellen Voraussetzungen des Arbeitssuchenden
berücksichtigt werden. Das Fördern muss immer im Vordergrund stehen“, so Merkel.
Der IB begrüßt daher die Entscheidung aus Karlsruhe ausdrücklich. Bezüge im
Rahmen von Hartz IV stellen auch immer eine Art Grundsicherung dar. Dass diese
Grundsicherung nicht komplett versagt werden kann und Kürzungen nach dem Wegfall
des Grundes sofort wieder beendet werden müssen, ist nach Ansicht des IB ein
großer Fortschritt für die Schaffung des nötigen Vertrauensverhältnisses. „Als
großer Bildungsanbieter wissen wir, dass auch Fördermaßnahmen immer individuell
angepasst werden müssen“, bestätigt Petra Merkel. „Das heißt, dass alle
Beteiligten auch immer genau hinschauen müssen, warum aus Sicht der
Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Arbeitslosengeld
II in Frage kommt. In vielen Fällen kann man die Förderangebote sicher so
gestalten, dass sie auch angenommen werden. Der IB steht als Ansprechpartner
auch in diesem Bereich gerne zur Verfügung“, so Merkel.
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