Überweisung Ende Dezember 2019 – Insolvenzverwalter hat bisher
insgesamt 140 Millionen Euro ausgezahlt
Der Insolvenzverwalter der Kapitalanlagegesellschaft Magellan Maritime Services
GmbH, Peter-Alexander Borchardt von der Hamburger Kanzlei Reimer Rechtsanwälte,
hat am vergangenen Montag (30. Dezember 2019) eine Abschlagszahlung in Höhe von
40 Millionen Euro an alle Insolvenzgläubiger mit festgestellten Forderungen
vorgenommen. Dies entspricht einer Quote auf die zur Insolvenztabelle
festgestellten Forderungen in Höhe von etwa 25,6 Prozent. Die Auszahlung
erfolgte nach abschließender Prüfung der rund 8.900 bei Borchardt eingegangenen
Forderungsanmeldungen und in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss.
Das Geschäft von Magellan Maritime Services bestand im Vertrieb und der
Vermietung von Seecontainern. Nach der Insolvenzeröffnung am 1. September 2016
war es dem vom Amtsgericht Hamburg bestellten Insolvenzverwalter gelungen, die
rund 110.000 Magellan-Seecontainer für 160 Millionen Euro plus einer möglichen
Erfolgsbeteiligung von bis zu 15 Millionen US-$ an die Buss Global-Gruppe aus
Singapur zu veräußern. Aus diesem Erlös wurden vor zwei Jahren zunächst
vorrangige Sonderrechte der Kapitalanleger mit einem Betrag von rund 100
Millionen Euro abgelöst.
Aktuell werden Jahresabschlüsse und Steuererklärungen von Magellan ab dem Jahr
2014 erstellt. „Wegen zehntausender Zahlungsvorgänge und der Komplexität der
sich daraus ergebenden Bewertungsfragen und auch wegen der Aufbereitung der
Sachverhalte und daraus gewonnener Erkenntnisse nehmen diese Arbeiten
ungewöhnlich viel Zeit in Anspruch“, so Borchardt. Die Abschlüsse bis zum
Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung und die korrespondierenden Steuererklärungen
würden jedoch voraussichtlich noch im Jahr 2020 fertiggestellt sein.
Nach Überprüfung der steuerrechtlichen Fragen wird Borchardt in enger Abstimmung
mit dem gerichtlich bestellten Gläubigerausschuss klären, wann weitere Abschläge
zur Auszahlung kommen können. Offen ist beispielsweise derzeit auch die
Entwicklung der vereinbarten Erfolgsbeteiligung. „Ob und inwiefern sich das
Geschäft so positiv entwickelt hat, dass der zusätzliche Kaufpreis aus der
Erfolgsbeteiligung fällig wird, entscheidet sich voraussichtlich erst im Jahr
2023,“ erklärt Borchardt.
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