Der Bundestag fordert den ausschließlich
urheberrechtlichen Schutz von Softwarelösungen
Am Freitag verabschiedete der Bundestag einstimmig den
interfraktionellen Antrag „Wettbewerb und Innovationsdynamik im
Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen
effektiv begrenzen“. Kernforderung des Bundestages ist, dass
Softwarelösungen ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden
sollen und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte
Lösungen auf diesen Gebieten gewährt werden darf. Eine Ausnahme soll
lediglich für Lösungen gelten, bei denen das Computerprogramm eine
mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.
Die IT-Mittelstandsverbände Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
(BITMi) und der Bundesverband Informations- und
Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen das klare Votum des
Bundestages. In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss des
Bundestages hatten sich die Verbände bereits klar für den Antrag
ausgesprochen. „Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener
Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der
IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken
ausgesetzt“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün das Engagement
der Verbände und ihre Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen.
Zugleich warnen sie davor, die Verantwortung für gesetzliche
Regelungen an Brüssel abzugeben, da die EU seit Jahren nicht in der
Lage sei, die notwendigen Regelungen für die Rechtssicherheit auf dem
Softwaresektor zu treffen. „Deutschland muss daher gesetzgeberisch
vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen“,
so Johannes Sommer vom BIKT.
Konkret schlagen BIKT und BITMi eine Schutzschirmklausel im
Urheberrecht vor. Eine solche Bestimmung verhindert, dass
Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten
kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Darüber hinaus
empfehlen die Verbände, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die
Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig
geschützte Werke erstreckt.
Der BIKT hat eine englische Übersetzung des Antrages auf seiner
Webseite bereitgestellt, um die Position des deutschen Bundestages
auch interessierten Kreisen außerhalb des deutschsprachigen Raums
zugänglich zu machen.
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Links
Interfraktioneller Antrag (Bundestag Drucksache 17/13086)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713086.pdf
Englische Übersetzung des Interfraktionellen Antrags
www.bikt.de/fileadmin/redakteur/pdf/1713086_en.pdf
Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages http://ots.de/h3B6q
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