IT-Mittelstand begrüßt Bundestagsantrag für Eindämmung der Softwarepatentierung

– Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der
Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT)
begrüßen die Bundestagsinitiative

– BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: „Wir erwarten von Brüssel
Maßnahmen gegen die ausufernden Rechtsrisiken durch die stetig
anwachsende Patentflut.“

Die Fraktionen im Deutschen Bundestag fordern gemeinsam ein
Handeln für die Rechtssicherheit des Software-Mittelstands. In ihrem
Antrag (Bundestag Drucksache 17/13086
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713086.pdf) „Wettbewerb
und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von
Computerprogrammen effektiv begrenzen“ umreißen sie konkreten
Nachbesserungsbedarf bei softwarebezogenen Patenten und der
Technizitätsschranke des Patentrechtes. Die Fraktionen reagieren
damit auf die Sorgen der Innovationsträger im deutschen Mittelstand
hinsichtlich der Patentflut im Softwarebereich.

Der Bundestag hatte sich bereits 2005 in einem interfraktionellen
Antrag für eine effektive Begrenzung der Softwarepatentierung
ausgesprochen. In seiner aktuellen Vorlage konkretisiert er die
damaligen Forderungen und unterstreicht, dass es das deutsche
Grundgesetz gebietet, die tatsächliche Wirksamkeit des Urheberrechts
im deutschen Rechtsgebiet sicherzustellen.

„Wir begrüßen das erneute klare Signal der Fraktionen des
Bundestages“, kommentiert Johannes Sommer vom Bundesverband
Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT). „Der Antrag
stellt die richtigen Forderungen: die Eindämmung der
Softwarepatentierung und die Rückbesinnung auf das Urheberrecht als
einzige geeignete Schutzform für Softwarelösungen. Der Konsens über
alle Fraktionsgrenzen hinweg stimmt zuversichtlich, dass der Antrag
ohne wesentliche Änderungen in der nächsten Lesung vom Bundestag
verabschiedet werden kann.“

Die Branchenverbände BIKT und BITMi (Bundesverband IT-Mittelstand
e.V.) treten für die Verankerung einer Schutzschirmklausel für
Software Im Urheberrecht ein. Eine solche Bestimmung verhindert, dass
Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten
kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. So werden nach Ansicht
der Verbände die tatsächlichen Leistungen der Entwickler geschützt
und Innovation im Markt ermöglicht. Der BIKT hat einen
Formulierungsvorschlag (Vorschlag des BIKT für eine
Schutzschirmklausel im Urheberrecht, http://ots.de/XBQzZ)für die
Schutzklausel auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Der Vorsitzende des BITMi Dr. Oliver Grün unterstreicht die
Forderungen des Bundestages in Richtung EU: „Wir erwarten von Brüssel
Maßnahmen gegen die ausufernden Rechtsrisiken durch die stetig
anwachsende Patentflut. Das Urheberrecht muss in Europa gegenüber dem
Patentrecht gestärkt werden. Auch muss die EU der freigiebigen
Patentvergabepraxis der Patentämter im Softwarebereich einen Riegel
vorschieben.“ Im letzten Jahr hatte der Verband in seinem
Positionspapier „pro IT-Mittelstand“ (http://ots.de/OFDXE) konkrete
Vorschläge zum Schutz von Softwareunternehmen vor Patentklagen
vorgestellt.

Die Vertreter des IT-Mittelstandes teilen die Kritik des
Bundestages an der freigiebigen Patentvergabepraxis europäischer
Patentämter: „Die Praxis, softwarebezogene Patente in Europa zu
erteilen, steht im Widerspruch zu dem 1991 mit der Richtlinie
1991/250/EWG eingeschlagenen Weg des –copyright approach–. Sie ist
daher mit dem in der Richtlinie niedergelegten Willen des
europäischen Gesetzgebers nicht in Übereinstimmung zu bringen“,
befinden die Fraktionen des Bundestages und fordern dazu auf, „dem
–copyright approach– aus der Software-Richtlinie die gehörige Geltung
zu verschaffen“.

Zudem lasse der Europäische Gesetzgeber die „vom Bundestag
geforderte Unterbindung selbständiger Programmansprüche, die
Gewährleistung der praktischen Anwendbarkeit des urheberrechtlich
verankerten Interoperabilitätsprivilegs, der Schutz von
Softwareentwicklungen unter Lizenzmodellen Freier und
Open-Source-Software und die Unterbindung der Patentierung von
softwarebasierten Geschäftsmethoden bis heute unberücksichtigt“,
heißt es im Antrag.

Die Verbände warnen davor, die Verantwortung für gesetzliche
Regelungen an Brüssel abzugeben. „Die EU ist seit Jahren nicht in der
Lage, die notwendigen Regelungen für die Rechtssicherheit auf dem
Softwaresektor zu treffen. Deutschland muss daher gesetzgeberisch in
der nächsten Legislaturperiode vorangehen, um ein deutliches Signal
in Richtung Brüssel zu setzen“, appelliert Sommer an die Vertreter
des Bundestages.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist der einzige
IT-Fachverband, der ausschließlich mittelständische Interessen
profiliert vertritt. Im BITMi sind sowohl direkte Mitglieder als auch
dem BITMi assoziierte Verbände zusammengeschlossen. Der Verband
repräsentiert damit die Interessen von mehr als 800 mittelständischen
IT-Unternehmen in Deutschland mit einem Umsatzvolumen von mehr als
einer Milliarde Euro.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi),
Augustastr. 78, 52070 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05
58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Der BIKT – Bundesverband Informations- und
Kommunikationstechnologie e.V. ist ein bundesweit ausgerichteter
Branchenverband im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT). Gemeinsam mit seinen
Mitgliedsverbänden vertritt der BIKT die Interessen kleiner und
mittelständischer IKT-Lösungsanbieter und gewerblichen Anwender auf
nationaler und europäischer Ebene insbesondere auf dem Gebiet
gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts.

Weitere Informationen: Bundesverband Informations- und
Kommunikationstechnologie e.V. (BIKT), info@bikt.de, Tel.: 040/209 33
60 50, Fax: 040/209 33 60 59, Internet: www.bikt.de

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