Kleinanlegerschutzgesetz erleichtert weiteres 
Wachstum der digitalen Crowdinvesting-Branche
   Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das 
Kleinanlegerschutzgesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Hierzu erklären
der Sprecher der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, und der zuständige 
Berichterstatter der Arbeitsgruppe, Hansjoerg Durz: 
Thomas Jarzombek:
   „Mit den  jetzigen Regelungen im Kleinanlegerschutzgesetz sichern 
die  Koalitionsfraktionen die Grundlagen der in Deutschland noch 
jungen Crowdinvesting-Branche. Als Digitalisierungspolitiker in der 
Union haben wir uns von Anfang an mit dafür eingesetzt, dass die 
Belange der jungen Internetunternehmen berücksichtigt werden. Vielen 
jungen Unternehmen ist der Weg zu weiterem Wachstum über den 
klassischen Finanzierungsweg noch immer  versperrt. Crowdinvesting 
ist hier eine wichtige Alternative. Die Heraufsetzung der 
Prospektfreiheitsgrenze von ursprünglich 1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. 
Euro erleichtert diese Finanzierungsoption. Dem gleichen Ziel dient 
die Möglichkeit, das Vermögensinformationsblatt (VIB) jetzt komplett 
elektronisch zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben wir dafür 
gesorgt, dass die Einzelanlageschwelle in Höhe von 10.000 Euro nicht 
für Kapitalgesellschaften gilt. Damit können Ankerinvestoren jetzt 
auch mehr investieren.“
Hansjoerg Durz:
   „Auch die Streichung des Werbeverbots im Internet und in den 
sozialen Medien hilft der Crowdinvesting-Branche. Werbung darf nun in
allen Medien geschaltet werden, wenn es einen deutlich erkennbaren 
Warnhinweis an prominenter Stelle gibt. Dies stellt sicher, dass 
Kleinanleger über die hohen Risiken von Crowdinvestitionen informiert
werden und das persönliche finanzielle Risiko richtig einschätzen 
können. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz schaffen wir so Transparenz,
Vertrauen und Rechtssicherheit: Das sind gute Voraussetzungen für 
weiteres Wachstum dieser jungen Branche.“
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