Jarzombek/Durz: Koalition verbessert Finanzierung von Startups durch Crowdinvesting

Kleinanlegerschutzgesetz erleichtert weiteres
Wachstum der digitalen Crowdinvesting-Branche

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das
Kleinanlegerschutzgesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Hierzu erklären
der Sprecher der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, und der zuständige
Berichterstatter der Arbeitsgruppe, Hansjoerg Durz:

Thomas Jarzombek:

„Mit den jetzigen Regelungen im Kleinanlegerschutzgesetz sichern
die Koalitionsfraktionen die Grundlagen der in Deutschland noch
jungen Crowdinvesting-Branche. Als Digitalisierungspolitiker in der
Union haben wir uns von Anfang an mit dafür eingesetzt, dass die
Belange der jungen Internetunternehmen berücksichtigt werden. Vielen
jungen Unternehmen ist der Weg zu weiterem Wachstum über den
klassischen Finanzierungsweg noch immer versperrt. Crowdinvesting
ist hier eine wichtige Alternative. Die Heraufsetzung der
Prospektfreiheitsgrenze von ursprünglich 1 Mio. Euro auf 2,5 Mio.
Euro erleichtert diese Finanzierungsoption. Dem gleichen Ziel dient
die Möglichkeit, das Vermögensinformationsblatt (VIB) jetzt komplett
elektronisch zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben wir dafür
gesorgt, dass die Einzelanlageschwelle in Höhe von 10.000 Euro nicht
für Kapitalgesellschaften gilt. Damit können Ankerinvestoren jetzt
auch mehr investieren.“

Hansjoerg Durz:

„Auch die Streichung des Werbeverbots im Internet und in den
sozialen Medien hilft der Crowdinvesting-Branche. Werbung darf nun in
allen Medien geschaltet werden, wenn es einen deutlich erkennbaren
Warnhinweis an prominenter Stelle gibt. Dies stellt sicher, dass
Kleinanleger über die hohen Risiken von Crowdinvestitionen informiert
werden und das persönliche finanzielle Risiko richtig einschätzen
können. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz schaffen wir so Transparenz,
Vertrauen und Rechtssicherheit: Das sind gute Voraussetzungen für
weiteres Wachstum dieser jungen Branche.“

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