Länder müssen Unterschiede bei der Qualität der
Unterbringung und Betreuung beseitigen
Die beiden großen christlichen Kirchen haben sich in einer
gemeinsamen Stellungnahme zur Situation von Christen und religiösen
Minderheiten in Asylbewerberunterkünften geäußert. Dazu erklärt der
Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich die beiden
großen christlichen Kirchen intensiv mit der Situation von Christen,
religiösen Minderheiten und Konvertiten in deutschen
Asylbewerberunterkünften auseinandergesetzt haben. Sie kommen dabei
zum gleichen Ergebnis wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion: auf eine
systematische Verfolgung im größeren Umfang gibt es aktuell keine
Hinweise.
Gleichwohl nimmt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jeden einzelnen
Hinweis ernst. Denn jeder Übergriff ist einer zu viel. So ist die
Unionsfraktion unmittelbar nach den ersten Hinweisen auf religiöse
Motive bei Übergriffen zwischen Asylbewerbern tätig geworden und hat
Behörden, Länderparlamente und Träger sensibilisiert. In intensiven
Gesprächen mit Helfern haben wir uns einen Überblick verschafft.
Als erste konkrete Maßnahme hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
dafür gesorgt, dass religiös motivierte Gewalt in der
Kriminalstatistik gesondert erfasst wird. Zudem wurden neue
gewerbliche Anforderungen an die Sicherheitsdienste hinsichtlich der
Qualität des Wachpersonals erlassen. Eine Ergänzung zur ersten Hilfe
in der Not wäre eine Notfallnummer, an die sich unmittelbar bedrängte
Christen und religiöse Minderheiten wenden könnten. Diesen Ansatz
lassen wir derzeit prüfen. Der Staat darf nicht den Eindruck
erwecken, er würde die Betroffenen in dieser Situation alleine
lassen.
Klar ist aber auch: Die Länder müssen bei der Auswahl der Träger
sowie der Einrichtung und Betreuung der Unterkünfte ein deutliches
Augenmerk auf die Qualität legen. Da die Mittel des Bundes
gleichmäßig verteilt werden, sind die teilweise großen qualitativen
Unterschiede zwischen den Ländern nicht nachvollziehbar und müssen
beseitigt werden. Es kann nicht sein, dass in Einzelfällen
Sicherheitstrupps schalten und walten wie sie wollen. Hier sind die
betroffenen Länder in der Verantwortung.
Gerade die kirchlichen Träger haben mit ihrer Erfahrung und ihrem
eigenen Anspruch bei der Bewältigung des Flüchtlingszustroms und der
Unterbringung der Asylbewerber einen wertvollen Beitrag für die
Allgemeinheit geleistet und Maßstäbe gesetzt.“
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