Der Deutsche Bundeswehrverband sieht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Einsätzen im Inland noch weiteren Regelungsbedarf für Regierung und Parlament. „Problematisch kann die alleinige Zuständigkeit der gesamten Bundesregierung für die Anordnung des Einsatzes im Innern sein“, sagte der Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe). „Es sind durchaus Fälle vorstellbar, in denen die Zeit so knapp bemessen ist, dass die Entscheidung aller 16 Kabinettsmitglieder nicht herbeigeführt werden kann.“ Grundsätzlich begrüße der Verband das Urteil. „Alle haben nun etwas mehr Klarheit“, sagte Kirsch der „Welt“ weiter. „Wo die Bundeswehr bisher unter den engen Voraussetzungen des Artikels 35, Grundgesetz, bei einem besonders schweren Unglücksfall nur polizeiliche Mittel einsetzen durfte, kann sie nun auch militärische Mittel verwenden“, sagte Kirsch der „Welt“ weiter. Diese könnten notwendig sein, wenn etwa ein mit Sprengstoff beladenes Speedboot auf den Hamburger Hafen zufahre.
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