Mit Entschiedenheit weist der Branchenverband Pro
Generika Falschmeldungen zurück, wonach die Generikahersteller durch
Preisanhebungen für mehr Zuzahlungen durch Patienten verantwortlich
sind. Richtig ist zwar, dass die Versicherten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ab dem 1. September 2010 wieder Zuzahlungen
für viele bislang von dieser Selbstbeteiligung freigestellte
Arzneimittel leisten müssen. Dies geht aber ausschließlich auf eine
Entscheidung der GKV selbst zurück.
Allein die Krankenkassen haben das Recht, zu entscheiden, ab wann
ein Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt wird. Diese Grenze
haben sie für ca. 3.000 Arzneimittel so stark abgesenkt, dass seit
dem 1. September wieder eine Selbstbeteiligung für die Versicherten
anfällt. Preiserhöhungen durch die Industrie fanden nicht statt.
Wenn die Kassen zur Auffüllung ihrer knappen Ressourcen auch auf
eine vermehrte Zuzahlung ihrer Versicherten zurückgreifen wollen,
müssen sie dafür auch die Verantwortung übernehmen. Ein Abschieben
des „Schwarzen Peters“ auf die Industrie darf nicht stattfinden.
Pressekontakt:
Anne Demberg, Geschäftsführerin ad interim,
Tel.: 030.81616090, E-Mail: info@progenerika.de