Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwälte hielt Dr. Thomas Schulte einen kurzen Vortrag über die Besonderheiten des deutschen Abwasserbeseitigungsrechts. Folgendes wurde herausgearbeitet:
Staat als Überwacher und Versorger
Das deutsche Abwasserbeseitigungsrecht regelt die Doppelstellung des Staates, der als Garant der Daseinsvorsorge (vgl. § 18a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und als Ordnungsbehörde auftritt. Dabei ist die Abwasserbeseitigung durch d
Der Betrieb von Gebäuden verursacht durch den Energieverbrauch den Ausstoßvon Treibhausgasen. Ziel muss es sein, diesen Verbrauch zu verringern. In Darmstadt arbeitet eine Forscherin des Fraunhofer IGD mit ihrem Team daran, mit Technologien Baumaßnahmen zur Energieoptimierung zu unterstützen. Sie durfte nun im französischen Lyon ihre Entwicklung einem internationalem Publikum präsentieren.
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