München, 22.08.2012 | Der Drucker wartet nicht! Texte und Bilder müssen rechtzeitig und dennoch aktuell, in bester Qualität im Corporate Design vorliegen, denn der Drucker wartet nicht. Ob Publikumszeitschrift, Kundenmagazin, Katalog oder Fachpublikation, dead-lines dürfen trotz Qualitätsanspruch niemals überschritten werden. NEORED sorgt nicht nur für typografisch beste Ergebnisse, nicht nur für eine Optimierung von Abbildungen und Fotos, es managt auch d
Köln, August 2012. Inwiefern ein betriebliches Bildungsmanagement zur erfolgreichen Unternehmensführung beitragen kann und wie es gestaltet sein sollte, um seine volle Wirksamkeit zu entfalten, erläutert das aktuelle Whitepaper der Zukunftsinitiative Personal, kurz ZiP.
Die Zeichen sind deutlich: Der Wandel zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft ist in vollem Gange und stellt die Arbeitskräfte vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig werden die Erwerbstätigen in D
Heidelberg/Berlin/Leipzig. Die Gesellschaft für innovative Marktforschung (GIM) und elements and constructs (eac) verbessern softwaregestützte Marktforschungsmethode um neue Interview- und Analysefunktionen.
Die Rajapack GmbH präsentiert vom 12. bis 13. September 2012 auf der dmexco in Köln ihr umfangreiches Sortiment an Verpackungslösungen speziell für den e-commerce-Handel. Im Fokus des Rajapack-Stands (Halle 7, D055) stehen dabei Lager-, Kommissionier- und Versandverpackungen in variationsreichen Ausführungen. Das Unternehmen stellt auf der dmexco zudem seinen neuen Webshop vor: Dieser bietet eine bessere Produktübersicht und verfügtüber zusätzliche Fu
Mit T*SOL basic 5.0 ergänzt Valentin Software aus Berlin ab September 2012, fast zeitgleich zum Inkrafttreten der verbesserten Förderung für Wärme aus Erneuerbaren Energien in Deutschland, seine bisherigen T*SOL®-Varianten um ein praxisnahes Tool mit moderner Oberfläche, einfacher Benutzerführung sowie neuen Auslegungs- und Argumentationshilfen.
Insbesondere für den Wohnungsbau bietet T*SOL® basic 5.0 sowohl dem Einsteiger als auch dem Profi-Pl
Das Finanzamt hat einer gemeinnützigen GmbH mit dem Satzungszweck, steuerbegünstigte Körperschaften im Bereich von Sport & Wissenschaft finanziell zu fördern, für zwei Jahre die Gemeinnützigkeit verweigert.
Zu recht, stellte das Finanzgericht (FG) Hessen in seinem Urteil vom 26.4.2012(Az. 4 K 2239/09) fest.
In diesen zwei Jahren hatte der Förderverein nämlich seine Mittel nicht an Organisationen mit Satzungszwecken rund um Sport & Wissenschaft w